Hallo,mein Mann und ich sind getrennt seit einem Monat, nach einer 6 jährigen Ehe. Er möchte nun seinen Vollzeitjob kündigen und sich beim Jobcenter anmelden. ich habe einen Vollzeitjob und gerade noch einen 45€ job aufgenommen. Mein Mann hat seinen Vollzeitjob erst seit März 2015. Davor hatte er 3 Monate einen 450€ Job, nachdem er 6 Monate kein Einkommen hatte. davor hatte er einen Vollzeitjob für 6 Monate. Zuvor machte er eine Ausbildung 2,5 Jahre. Nun ist meine Frage ob ich Trennungsunterhalt für ihn zahlen muss?
Luisa
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Hallo luisa,
deine Angaben sind zu Ungenau, deshalb ein paar allgemeine Ausführungen.
Trennungsunterhalt ist regelmässig zu leisten, wenn er geltend gemacht wird und der Expartner genug verdient. Um hier was genaues zu sagen, müsste man deinen Netto-Verdienst kennen, deine berufsbedingten Aufwendungen, ob du Kinder hast, die bei dir leben u.s.w. Dann könnte man eine grobe Berechnung vornehmen. Und - natürlich muss dir auch genug zum Leben bleiben. Das ist also die Regel.
Natürlich gibt es auch Ausnahmen, in denen kein Trennungsunterhalt zu zahlen ist. Ob du so ein Fall bist, weil er mutwillig eine Arbeitsstelle aufgegeben hat, das ist hier nur schwer abzuschätzen. Hinzu kommt noch, dass er bestimmt gute Gründe vorbringen wird, warum er gekündigt hat. Aber gib uns erst mal deine Zahlen, damit man rechnen kann; vielleicht ist dann schon alles erledigt.
Noch ein Tipp. Für jemanden, der Trennungsunterhalt zahlen muss, ist es günstig, den Antrag auf Ehescheidung so schnell wie möglich bei Gericht einzureichen. Denn je kürzer die Trennungsphase, desto schneller ist eine mögliche Unterhaltszahlung vorbei. Bei uns kann man das schon nach 9 Monaten der Trennungszeit tun, so dass wirklich nach Ablauf des Trennungsjahres geschieden werden kann. Auch, damit er nicht übermässig lange an deiner Rentenversorgung teilnimmt, dir also nicht zu viele Punkte von deinem Rentenkonto auf seines übertragen werden.
Du merkst schon, wichtig ist vor allen Dingen, dass du jetzt planvoll vorgehst.
LG
TK
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Hallo timekeeper,
im Moment habe ich noch Lohnsteuerklasse 3 und verdiene ca1600€ im Monat. Das variiert durch meine Zuschläge mal um 50€. Kinder sind keine da und was sind berufsbedingte Aufwendundungen? Da hab ich wohl keine. Er verdiennt in seinem Job grad ca1100€ netto mit der Steuerklasse 5. Ich denke, dass er wenn er schlau ist, sich kündugen lässt.
Danle für den Rat mit der Rente. Bis jetzt ist das Trennungsjahr noch nicht offiziell. Muss man das offiziell machen?
LG
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....bzw zählt das Trennungsjahr überhaupt schon mit diesen Steuerklassen 3 und 5?
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Nee, das offizielle Trennungsjahr gibt es in den USA. Hier trennt man sich, indem man es tut. Sollte natürlich nachvollziehbar sein. Etwa durch Auszug aus der Wohnung, aber auch das muss nicht sein, man kann auch in einer Wohnung getrennt leben.
So, die 1600 € sind mindestens um 5 % berufsbedingte Aufwändungen zu bereinigen. Wenn du Fahrtkosten hast, auch um mehr. Dann um die zusätzliche Altersversorgung (da bin ich mir aber nicht ganz sicher), dir bleiben unantastbar 1200 € im Monat. So sieht es in diesem Jahr aus. Im nächsten Jahr reduziert sich der Unterhat ganz einfach wegen der geänderten Steuerklasse. Nochmals, das ist ein ganz grober Überblick. Zu berücksichtigen ist natürlich auch, dass maximal 3/7 zu zahlen sind, sein Einkommen zu berücksichtigen ist. Aber an die 1200 € im Monat, an die kommt er mit Sicherheit nicht ran.
LG
TK
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Hallo,
ok, also könnte man sich auch trennen ohne die Steuerklassen zu ändern zum Beispiel.
Das mit den 1200€ das hab ich schon gelesen. Ich finds nur nicht ok, wenn er den Rest meines Gehalts bekommen würde, denn er kann doch arbeiten gehn, hat nur keine Lust. Wieso muss ich dann zahlen?Luisa
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Luisa,
die Steuerklasse bleibt dir in diesem Jahr erhalten. Kein Thema. Nur, die Ersparnis gibst du nun mal teilweise weiter. Keine Sorge, er bekommt ja nicht mehr Geld als ALG II. Unterhaltszahlungen werden voll auf ALG II angerechnet. Und wenn man heiratet, alle steuerlichen Vorteile in Anspruch nimmt, dann muss man auch damit rechnen, dass es eventuell nicht nur Vorteile gibt. Eine Einbahnstrasse in der Richtung, ich nehme alle Vorteile wahr, die Nachteile soll die Allgemeinheit tragen, die gibt es nun mal nicht.
Abgesehen davon drängen die Job-Center inzwischen durchaus sehr professionell auf Aufnahme von einer Tätigkeit. Und - er sieht im Falle von ALG II keinen Cent von der Unterhaltszahlung.
LG
TK
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Hallo,
also muss ich die Differenz zu 1200€ dem Jobcenter geben. Das wiegt aber in keinem Fall die 150€ auf die ich pro Monat durch die Steuerklasse mehr bekomme.
Deshalb ist das schon ungerecht....LG
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Nee, es ist überhaupt nicht ungerecht. Ihr habt geheiratet. Und damit in 6 Jahren viele Vorteile gehabt. Und dreimal "hinweg von mir", das gibt es in anderen Kulturkreisen. Dann muss man halt dort leben. Du bist jetzt in einer Übergangsphase, die ist vom Gesetz vorgesehen, und nach der Scheidung ist ja alles vorbei. Sieh zu, dass du die Scheidung schnell durchbekommst, und dann ist doch alles erledigt. Und nochmals, wieso sollte der Steuerzahler deine gescheiterte Lebensplanung finanzieren?
LG
TK
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Hallo,
somit wuerde ich am ende mehr zahlen, weil ich durch die Steuerklasse nicht soviel geld bekam, wie ich jetzt zurückzahlen muss. das ist nicht in ordung finde ich....
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Hi,
wieso zurückzahlen, an das Finanzamt musst du gar nichts zurückzahlen. Du hast das ganze Jahr noch die Steuervergünstigungen, auch wenn ihr getrennt lebt.
LG
TK
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hey,
ich kann doch nur 1200€ behalten, wenn er echt zum Jobcenter geht....