Zahlt mein Vater zu wenig Unterhalt?!

  • Hallo liebe Familienrecht-Gemeinde!
    Also, meine Eltern sind geschieden und ich bekomme laut Steuerbescheid von 2010 - die Gehaltsangaben darin sind sehr wahrscheinlich nicht mehr aktuell - im Monat 377 € + 92 € Unterhalt (davor 295 €) von meinem Vater, der nach 1. Ehe noch einmal neu geheiratet und eine Tochter (9 Jahre alt) gezeugt hat. Ich bin über 18 Jahre alt, Student und lebe noch in meinem Elternhaus. Zahlt mein Vater nun zu wenig Unterhalt? Sein jährliches Nettoeinkommen (13 Monatsgehälter) lag 2010 bei 41467 € liegt heute mindestens bei 45000 € (öffentlicher Dienst). Ich hoffe ich habe es nicht zu kompliziert dargestellt. Vielen Dank für alle Antworten im Voraus.


    P.S.: Auch wenn es nicht die feine Art ist, aber ist es möglich, das zu wenig gezahlte Geld der Vorjahre - auch vor 2010, in denen er viel zu wenig gezahlt hatte - zurückzuklagen?! Ich muss anfügen, dass mein Vater mich und meine Mutter mir nichts dir nichts aus seiner uns zur Verfügung gestellten Wohnung geklagt hatte - wir hatten keine Miete gezahlt, da er nie darum gebeten hatte; gelebt haben wir darin nach der Scheidung von 2001 bis 2010 und er hat urplötzlich um Miete gebeten, die nicht zu bezahlen war und uns dann im Prinzip ohne Rücksicht auf Gefühle oder ein Erwähnen der Mietforderungen in unseren Treffen vor die Tür geworfen und meiner Mutter eine Klage der ganzen Warmmietkosten etc. im Betrag von 3400 € geschickt; er sagte, das Geld des Wohnungsverkaufs werde für mich angelegt: Ich habe bis heute von diesem Geld nichts gesehen - und er damit argumentierte, er habe noch eine zweite Tochter, die er zu unterhalten habe.

  • Hi,


    aufgrund deiner dürftigen Angaben (was die wesentlichen Umstände angeht) kann nur eine sehr allgemeine Antwort gegeben werden.


    Wenn ein Titel besteht, ist dieser bis er abgeändert wird, voll zu bedienen. Damit ist die Höhe des Unterhaltes festgelegt. Wenn kein Titel besteht oder aber derselbe abgeändert werden soll, ist nachfolgendes zu bedenken. Ab Volljährigkeit sind beide Elternteile zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet und das Kindergeld ist voll in Abzug zu bringern. Auch bist du als Student nicht mehr priviligiert, was bedeutet, dass du nur nachrangig zu bedienen bist.


    Das Jahreseinkommen des Vaters ist zu bereinigen, mindestens um 5 % berufsbedingter Einnahmen, kann aber auch mehr sein. Bei Beamten auch um den vollen Krankenkassenbeitrag, da ist der Arbeitgeber ja nicht beteiligt, ebenso um zusätzliche Altersversorgung u.s.w. Dann um die Posten für andere Kinder, seine Ehefrau. Dasselbe ist mit dem Einkommen der Mutter zu tun. So, dann sind die Einkommen zu addieren, der Bedarf ist anhand der düsseldorfer Tabelle zu ermitteln. Von diesem Betrag ist dann das volle (!) Kindergeld in Abzug zu bringen, der Rest ist entsprechend den Verdiensten zu quoteln. Damit weiss man dann, wie Hoch der Antreil eines jeden Elternteils ist.


    Da bisher das Kindergeld nur hälftig berücksichtigt worden ist, hat der Vater insoweit schon mal zu viel gezahlt. Auch kann man rückwirkend nur dann Unterhalt fordern, wenn in Verzug gesetzt worden ist, und definitiv zu wenig gezahlt wurde. Auch wären alle Ansprüche, sofern in Verzug gesetzt wurde, die älter als drei Jahre sind, verjährt.


    So, genauer kann man leider nicht antworten, da die Angaben zu ungenau sind.


    Herzlichst


    TK

  • Ich habe noch einmal in den Unterlagen nachgeguckt: Von 2002 bis 2009 hat meine Mutter für mich 295 € Kindesunterhalt. Ab 2010 bekam meine Mutter 377 € auf ihr Konto ausgezahlt und er automatisch 92 € Kindergeld in seine Kasse (also besser gesagt ist es der gesetzliche Anspruch auf Kindergeld des Vaters/der Mutter), welches ihm zusteht; somit sind es 469 € und davon abgezogen das Kindergeld, die ich über Umwege erhalte (Nach dem 18. Lebensjahr: Überweisung des Betrags von dem Konto meiner Mutter auf meines etc.) und das ergibt 377 €. Er ist kein Beamter, sondern Verwaltungsangestellter im öffentlichen Dienst. Diese Zahlen wurden von seinem Rechtsanwalt ermittelt, als ich noch minderjährig (ca. 15 Jahre alt) und in Schulausbildung war. Welche Angaben brauchst du denn sonst noch so? Dann suche ich nämlich noch einmal nach alledem in den Unterlagen. Ich bin jetzt 19 Jahre alt.

  • Hi,


    vielleicht solltest du mal genau lesen, was ich geschrieben habe. Das Einkommen ist zu bereinigen. Deine Mutter ist mit im Boot. Muss genauso Unterhalt leisten wie der Vater. Und, das Kindergeld ist voll anzurechnen auf denjenigen, der zahlt. Dann sind unterhaltstechnisch das andere Kind und die Ehefrau in Abzug zu bringen. Es interessiert überhaupt nicht, was irgendwann zu Zeiten, in denen das zweite Kind und du gleichberechtigt waren, zu zahlen war. Du bist nachrangig. Aber, ohne Einkommen der Mutter wird das nicht mal ansatzweise was. Hatte ich doch geschrieben.


    Die Frage lautet also nicht, ob der Vater zu wenig Unterhalt bezahlt, sondern, ob die ELTERN zu wenig Unterhalt bezahlen.


    TK