Ehegattenunterhalt / nachehelicher Unterhalt komplizierter Fall

  • Liebes Forum,


    ich habe folgendes Problem.


    Ich lasse mich von meiner Frau nach vier Jahren Ehe scheiden und es steht die Berechnung des nachehelichen Unterhalts an. Mit meiner noch Ehefrau habe ich zwei Kinder 4 und 3 Jahre alt. Mit meiner neuen Lebenspartnerin habe ich 1 Kind, 3 Monate alt.


    Die Beziehung zu meiner neuen Partnerin geht gerade, auf Grunde der ganzen nervlichen Belastung, in die Brüche und sie möchte sich auch trennen.


    Wie sehen die Unterhaltszahlungen aus wenn ich beiden Frauen Unterhalt zahlen muss? Beider Frauen arbeiten nicht, meine "neue" Partnerin bezieht 1300€ Elterngeld, meine noch Ehefrau 1700€ Kindes und Ehegattenunterhalt. Meine Nettolohn beträgt 3300€, ich sollte 264€ für einen Immobilienkredit abziehen können und 150€ für berufsbedingte kosten.


    Mein Anwalt und der Anwalt meiner Frau sind nicht in der Lage den Unterhalt zu berechnen oder wollen dies nicht.


    Vielen Dank für eine Antwort.


    mfg


    John

  • Hallo John,


    dass du nach so langer Zeit immer noch keine Antwort erhalten hast und kein Anwalt die Unterhaltsansprüche berechnen kann, finde ich ehrlich gesagt sehr seltsam.


    Auch ohne Jurist zu sein sieht es in Anbetracht der Tatsache, dass keine Frau arbeiten geht und in zahlreichen Kinder vorhanden sind fast so aus, dass hier auch noch mit Ehegatten-Unterhaltsforderungen zu rechnen ist. Es wird dir also ungefähr ein drittel deines Nettolohnes bleiben (=Existenzminimum), der Rest geht komplett für den Unterhalt drauf. Und wenn du Pech hast, reicht das noch nicht ein mal, so dass das Jugendamt mit einem zinslosen Darlehn in Vorleistung treten wird, welches du später zurückzahlen musst.


    Wenn dich vor diesem Hintergrund tatsächlich noch die genauen Unterhaltszahlungen für die Kinder im einzelnen interessieren, hier der neuste Stand der Düsseldorfer Tabelle:
    http://www.olg-duesseldorf.nrw…le/Tabelle-2015/index.php