Wieviel Unterhalt steht mir zu?

  • Hallo !


    Ich bin 20 jähriger Student ohne abgeschlossene(oder abgebrochene) Erstausbildung. Demnach habe ich gegenüber meinen Eltern Anspruch auf Unterhalt. Doch wieviel Unterhalt steht mir tatsächlich zu? Laut Düsseldorfer Tabelle beläuft sich der monatliche Bedarf eines Studenten der nicht mehr Zuhause wohnt auf 670€. Ich wohne Zuhause. Betonung liegt auf "wohnen", man darf sich das nicht wie in einer normalen Eltern-Kind Beziehung vorstellen, sondern eher so als ob ich einen Raum in einer WG angemietet hätte, sprich um meine Nahrungsmittelversorgung und ähnliche Dinge kümmere ich mich KOMPLETT selbst.
    Nichtsdestotrotz zahlen meine Eltern die Miete, Wasser, Internet, Stromkosten welche dividiert mit der Anzahl der Bewohner für mich bei etwa 250€ Kosten(Miete) liegt.
    Außerdem erhalte ich seit diesem Monat wieder mein Kindergeld welches sich auf 184€ beläuft.
    Wir halten also fest: 670€ Studentenbedarf - 184€ Kindergeld = 486€ - ca. 250€ Mietbelastung verursacht durch mich. Nach Erhalt des Kindergeldes sowie Abzug der monatlichen Mietbelastung durch mich bleibt mir also ein Anspruch von 236€ an meine Eltern. Richtig? Halt! Da war doch was mit "Eltern müssen nur so viel zahlen wie sie können" Stichwort Eigenbedarf.
    Meine Eltern leben dauernd getrennt. Meine Mutter verdient 1500€ Netto, mein Vater verdient 1800€ Netto.
    Eine Richtlinie wieviel Unterhaltbelastung man Eltern zumuten kann, stellt die Düsseldorfer Tabelle dar. Also ZACK, Düsseldorfer Tabelle öffnen . . . ich bin über 18, also 4. Altersgruppe, meine Mutter verdient über 1500 also muss sie 513€ zahlen. Mein Vater verdient wie gesagt 1800€, er darf ebenfalls mit 513€ belastet werden.
    Doch halt! Stimmt das so?
    Ich bitte darum den Eigenbedarf fürs erste komplett außer Acht zu lassen, denn ich vermute dass meinen Eltern genug für ihren Eigenbedarf bleibt, da ich sowieso dass einzige Kind bin dass sie weiterhin versorgen *müssen*.
    Summiert beläuft sich das Netto-Einkommen meiner Eltern auf 3300€.
    Was fang ich nun mit dieser Zahl an? Nach 3300€ beläuft sich mein Unterhaltanspruch auf 625€. Wenn ich die Einkommen meiner Eltern isoliert betrachte beläuft sich mein Anspruch jedoch nur auf 513€ pro Elternteil. Pro Elternteil? Bedeutet das nur mir stehen plötzlich von jedem Elternteil jeweils 513€ zu? Also 1026€? (abzüglich Kindergeld und Mietbelastung natürlich).
    Ich finde das ganze sehr verwirrend.
    Klar, die Düsseldorfer Tabelle sagt 670€ für einen Studenten der nicht Zuhause lebt, zack fertig. Aber richtet sich mein Bedarf nicht nach dem Einkommen meiner Eltern? Sagen wir sie können laut Tabelle nur 600€ an Unterhalt zahlen, so wird das Bafög-Amt den restlichen Bedarf aufstocken. Aber was, wenn meine Eltern jeder 5000€ verdienen würden?
    Also nochmal kurzgefasst:


    Hängt die Höhe des Bedarfs der mir allgemein zugesprochen wird, von dem Einkommen meiner Eltern ab, ODER liegt mein Bedarf 670€ und die Düsseldorfer Tabelle gibt lediglich darüber Aufschluss, ob -und zu welchem Teil meine Eltern und das Bafög-Amt mir diese 670€ zahlen?


    Ich hoffe sehr irgendjemand da draußen kann meinen Chaostext nachvollziehen!!!
    Danke fürs lesen, freue mich auf zahlreiche Antworten :)

  • Soll ich meinen Bedarf bei 670€ (allgemein als Studentenbedarf angesehen) ODER 2. bei 625€ (Unterhaltsanspruch laut DDorfer-Tabelle wenn Gesamteinkommen der Eltern bei 3300€ liegt) ansetzen?

  • Auf wiederrum einer anderen Seite las ich, dass der Studentenbedarf bei ca. 800€ liegt. Alles sehr verwirrend O.o
    Ich brauche wirklich Fakten da meine Eltern ab dem 18. Lebensjahr mein Kindergeld in Höhe von 184€ ausgezahlt haben und sagten "hier, kauf dir davon Essen, Klamotten und was du so brauchst, wir zahlen dir nichts mehr, außer der Miete."
    Damals wusste ich nicht dass mein Unterhaltanspruch auch über das 18. Lebensjahr hinaus besteht.
    War wirklich total frustrierend so zu leben und so Abi. zu machen während alle anderen Eltern (zumindest in Deutschland) während der Schulzeit für Ihre Kinder aufkommen, oder zumindest wenn sie finanziell nicht in der Lage dazu sind, Schülerbafög oder ähnliches beantragen.
    Ich dachte immer ich hätte keinen Anspruch auf Schülerbafög, da meine Eltern mehr als genug verdienen.
    Außerdem hätte ich während des Abiturs keinen Anspruch auf einen einzigen Cent von meinen Eltern, da ich bereits über 18 war, also glaubte ich mir alles, Essen etc. parellel zur Schule selbst verdienen zu müssen oder halt die Schule abzubrechen damit ich Hartz4 beantragen kann.


    ich weiß das klingt alles sehr unlogisch und ist schwer nachzuvollziehen, gehört auch garnicht hierhin also lass ichs mal^^
    Aber eins wollte ich noch unbedingt losgeworden sein: wenn ihr über 18 seit und noch zur Schule geht, selbst wenn ihr für eine gewisse Zeit nach der Schule Zeit NICHTS macht, eure Eltern MÜSSEN für euch aufkommen solange ihr nicht allzulange "nichts" gemacht habt, auf jeden Fall aber wenn ihr noch zur Schule geht!!!


    Ich kann euch nur dringest raten, wenn ihr keine Ahnung habt was euch zusteht, lasst euch beraten. Zum Beispiel vom Jugendamt. Ihr müsst ja nicht direkt eure Eltern beim Jugendamt verteufeln oder sie verklagen weil ihr gerne ein schönes Auto haben wollt ! ^^ Aber Beratung kostet nichts und Informationen sind manchmal sehr, sehr viel wert.


    PS: ich werde mich so oder so noch einmal professionell beraten lassen, nachdem was ich erlebt habe. Mir gehts hier nur um eine schnelle Zwischenlösung, also kurzfristige Informationen bevor ich weiter mit meinen Eltern verhandel. Denn wie gesagt, wenns nach ihnen gehen würde, würden sie mir keinen Cent zahlen.

  • Hallo Unterhalter,


    Du bist z.Z. in Schule/Ausbildung?


    lg
    edy

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  • Hallo,


    Tatsächlich wohnst du aber bei einem Elternteil.


    Berechnung geht dann wie folgt:


    Beide Einkommen der Eltern werden nach Bereinigung addiert.


    Dann diesen Betrag in DT nachsehen, das ergibt deinen Bedarf.


    Davon wird das volle Kindergeld abgezogen ( das erhälst du aber).


    Der restliche Betrag wird von beiden Elternteilen im Verhältnis ihrer Einkommen gequotelt.


    Es kann aber nur der Betrag über ihrem Selbstbehalt (1300€) zur Anrechnung kommen.


    Als Student hast du vorrangig BAFöG zu beantragen.( auch dieses mindert deinen Bedarf).


    lg
    edy

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  • Erstmal danke für die gute Antwort!


    Ich wohne Zuhause, muss meinen Nahrungsbedarf aber komplett selbst finanzieren, gleiches gilt für alle anderen Kosten die entstehen (Möbel, Kleidung etc.).


    Meine Eltern "unterhalten" mich in dem Sinne also nicht. Die letzten Monate zahlte ich sogar Miete an meine Eltern, obwohl ich nichts verdiene ^^. Aber seit diesem Monat ist damit Schluss und sie übernehmen wieder meinen Mietanteil in Höhe von 250€.


    Für meine Eltern ensteht durch mich also eine Belastung in Höhe von 250€.


    Mein Unterhaltsbedarf liegt laut Düsseldorfer Tabelle jedoch bei 625€ sofern meine Eltern mir gegenüber ehrlich waren, wieviel sie verdienen.


    625€(Anspruch)-184€ (Kindergeld)=441 - ca. 250€ (mein "Mietanteil") bleibt ein Unterhaltsanspruch von ca. 191€.


    Diese verweigern sie mir aber. Selbst unter Berücksichtung wieviel Selbstbehalt ihnen zusteht, bleibt ihnen noch mehr als genug, da sie meine Geschwister nicht mehr unterhalten müssen, diese aber Mietfrei wohnen und Hartz4 beziehen.


    Meine Eltern würden mir am liebsten nichts zahlen, keine Lebensmittel kaufen und sogar mein Kindergeld einbehalten. Ich habe mich von ihnen täuschen lassen, ich war viel zu lange gutgläubig, sie haben mir viel weniger gegeben als es "normal" wäre, und dass auch nur, weil ich durch Zufall herausgefunden habe, dass mir das Kindergeld zusteht, wenn meine Eltern mich nicht versorgen. Also blieb ihnen nichts anderes übrig als mir während des Abiturs ca. 150€ für Essen, Klamotten etc. zu zahlen. Ich glaubte, ich könnte froh sein, dass ich überhaupt was bekomme, da ich bereits über 18 Jahre alt war, dachte ich, dass mir nichts mehr zusteht und ich als Schüler Hartz4 oder Bafög beantragen müsste, was natürlich nicht geht, wenn die Eltern eigentlich genug verdienen.
    Es ist wirklich eine sehr schwierige Situation, ich will mich nicht nochmal von meinen Eltern übers Ohr hauen lassen, keiner aus meiner Familie versteht meine Situation, meiner Mutter hat die letzten 5 Monate Unterhalt von meinem Vater und Kindergeld behalten, weil sie der Meinung war ich muss arbeiten gehen um mir Essen und ähnliches zu kaufen und ich könnte sie ja ruhig mit Miete unterstützen. Rechnet man den Unterhalt und Kindergeld zusammen und berücksichtigt die Tatsache, dass wir getrennte Kühlschrankfächer haben und meine Eltern mir auch sonst keinen Cent gaben, so hat meine Mutter sogar mehr Geld für mich reinbekommen, als ich Kosten in Form von Miete für sie verursachte.
    Tut mir leid für das ganze Gelaber ^^ Halten wir zusammen: Meine Eltern wollen mir nichts zahlen und ich kann ihnen nicht vertrauen.
    Ob sie mir etwas zahlen können oder nicht, ist zweitranging, ich habe auch schon bafög beantragt.


    Wichtig ist, sie wollen mir nichts zahlen, daher kann ich nicht mit ihnen darüber verhandeln. Es geht ihnen nicht darum wieviel ich "brauche" sondern es geht ihnen nur darum, möglichst wenig zahlen zu müssen. Auf dieser Grundlage kann ich nicht mit ihnen diskutieren, das wäre wie Poker spielen.


    Ich brauche unbedingt Rückendeckung. Wo kann ich mir Hilfe holen? Jugendamt? Bafög-Amt?


    Danke fürs lesen !

  • Hallo Unterhalter,


    Zunächst muss keiner deiner Eltern dir eine Wohnung bieten.


    Bei eigener Wohnung hättest du zwar Anspruch auf 670€ , aber der Vater müsste wegen des SB nur 300€ zahlen, da sein
    Einkommen noch bereinigt werden muss.


    Die Mutter hat nach Bereinigung ihres Einkommen und dem Selbstbehalt kaum noch verfügbares Geld für den Unterhalt.


    Bedenke: eine eigene Wohnung kostet auch Geld.


    Ich denke deine Situation wird sich, wenn gerichtlich, kaum verbessern.


    Hilfe kannst du dir bei einem Fachanwalt für Familienrecht holen.


    lg
    edy

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  • Außerdem kommen die Eltern erst ins Spiel, wenn BaföG nicht greift, BaföG muss also vorrangig beantragt werden. Abgesehen davon wissen wir nicht, ob andere Unterhaltsberechtigte existieren, die vorrangig sind, wie die Einkommen zu bereinigen sind. Also, erst einmal BaföG beantragen. Und dann sieht man weiter.


    Herzlichst


    TK