Kindesunterhalt-21-Student

  • Hallo zusammen,


    ich habe mich schon durch viele Themen gelesen aber leider nie das passende zu meinem Fall gefunden.


    Ich schildere meine Fall und hoffe auf ein paar hilfreiche Antworten.


    Vielen Dank im Voraus :)


    Ich bin 21 Jahre alt und erwerbe im Juli 2015 mein Fachabitur. Im Oktober werde ich studieren gehen.
    Momentan bekomme ich von meinem Vater 300€ und von meiner Mutter 180€ Unterhalt pro Monat. Ebenso das Kindergeld, das mein Vater für mich bezieht. ich habe einen Minijob bei dem ich 400€ pro Monat verdiene.


    Meine Eltern sind beide berufstätig.
    Ich habe einen 15 jährigen Bruder, der im Haushalt meiner Mutter lebt.


    Wir haben den Unterhalt nie professionell berechnen lassen sondern haben uns so geeinigt.


    Nun hat sich die finanzielle Lage meiner Mama verändert.
    Sie hat 1900€ netto dazu kommt das Kindergeld für meinen Bruder und den Unterhalt für ihn.


    Allerdings hat sie Schulden, die sie monatlich mit Ca. 500€ tilgt. Dazu kommt Miete und sämtliche weitere (normale) Fixkosten. Berufsbedingt hat sie Fahrtkosten in Höhe von 450€ pro Monat (ich weiß nicht ob das relevant ist).


    Sie hat mir gesagt, dass es ihr eigentlich nicht mehr möglich ist die 180€ zu bezahlen.


    Kann mir jemand sagen wie sich das mit dem Selbstbehalt verhält und ob ihre Schulden da ebenfalls eine Rolle spielen?
    Mein Vater verdient übrigens circa 60.000€ Jahr.


    Und wie verhält sich das ab Oktober mit Studiengebühren usw?


    Vielen Dank für eure Hilfe.


    Viele Grüße
    Kim

  • Hallo Kim,


    Wohnst du noch bei einem Elternteil? oder in "eigener" Wohnung?


    Wenn du studierst musst du vorrangig BAFöG beantragen.


    lg
    edy

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    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Hallo Kim,


    mit eigener Wohnung ist dein Bedarf 670€ ( inklusiv Kindergeld + Bafög( auch der Darlehensanteil). )


    Der Selbstbehalt deiner Eltern ist jeweils 1300€.


    google mal nach:


    OLG Leitlinien ( z.B. Frankfurt) oder dem für dich zuständigen OLG, dort ist vieles erklärt.


    sieh dir auch mal die Seiten von studis online an. Da gibt es auch ein Forum.


    lg
    edy

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