Zugewinn

  • Hallo und schönen Tag zusammen,
    ich habe ein Problem und bräuchte Eure Hilfe.
    ich bin vor wenigen Tagen geschieden worden. Was bei uns noch nicht geklärt ist, ist der Zugewinn. Meine Ex Frau müsste mir knapp 30000€ an Zugewinn zahlen. Die Gegenseite hat dem noch nicht zugestimmt. Vermutlich aus tatktischen Gründen. Sie selbst hat mir ins Gesicht gesagt sie könnte und will das nicht bezahlen. Wir haben eine gemeinsame Immobilie( Darlehen läuft noch bis Anfang 2017) wobei ich Sie hier schon mehrfach auch durch den Anwalt aufgefordert habe zu verkaufen. Es wird aber nicht darauf reagiert. Ich habe das Thema Zugewinn und Verkauf der Immobilie bei der Richterin bei der Scheidung angesprochen und bekam folgende Antwort. Für die Regelung des Zugewinns wären noch 3 Jahre Zeit und das Gericht noch nicht zuständig.
    Meine Frage:
    Wie komme ich an mein Geld??
    Wie kann ich Druck machen und an mein Geld kommen? Auch den Verkauf der Immobilie anzustreben!!
    Laut der Anwältin der Gegenseite wäre ich unmöglich weil ich den Zugewinn und der Verkauf der Immobile will.
    Was kann ich tun?


    Danke für Eure Antworten


    Gruss Herbert

  • Hallo Herbert,


    du bist anwaltlich vertreten?


    Wurde denn bei der Scheidung ein Antrag auf Zugewinn gestellt?


    Wer sagt dir das der Zugewinn deiner EX 30 000€ beträgt?


    lg
    edy

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    z.B. "Hallo"
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  • Hallo Edy,
    klar bin ich anwaltlich vertreten. Mein Anwalt hat diese Summe berechnet...das passt schon so..nur meine Ex will nicht bezahlen...das ist alles und will auch nicht die Immobilie verkaufen
    Wie meinst du das mit dem Antrag auf Zugewinn gestellt? Das verstehe ich gerade gar nicht!


    gruss Herbert

  • Hallo,


    Wie meinst du das mit dem Antrag auf Zugewinn gestellt? Das verstehe ich gerade gar nicht!


    Ob am Tag der Scheidung über den Zugewinn entschieden werden sollte ?


    Oder wurde der Zugewinn vom Scheidungsverfahren "abgetrennt" ? und wird extra behandelt?


    Wäre der Zugewinn nicht "abgetrennt", hätte beim Termin wo möglich nicht "geschieden" werden können.


    lg
    edy

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  • Hallo Edy,
    ich kann dir nur soviel sagen, dass es ging dass ich geschieden werden konnte. Denke der Zugewinn muss extra verhandelt werden..hatte gerade gespräch mit dem Rechtsanwalt. Der meinte er gibt noch mal eine Aufforderung zu zahlen, wenn dem nicht geschieht oder reagiert wird müsste ich den Zugewinn einklagen.


    Gruss Herbert

  • Hallo Herbert,


    Ist denn die Gegenseite mit dem Ergebnis der Zugewinnberechnung einverstanden?


    lg
    edy

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  • Hallo,


    die Sache ist doch relativ klar. Geschieden konnte jetzt nur werden, wenn alle Angelegenheiten, die im Scheidungsantrag stehen, auch abgearbeitet sind. Deshalb hat der Anwalt wohl auf einen entsprechenden Antrag bei Gericht verzichtet.


    Hier ist aber noch ganz viel nicht geregelt. Erst einmal kann die Ex nicht auf Aufforderung eine Immobilie einfach verkaufen, nur weil du es willst. Das muss schon gemeinsam geschehen. Und wenn das gemeinsam nicht klappt, dann muss man die fehlende Zustimmungserklärung der Ex eben durch einen Gerichtsentscheid ersetzen. Außerdem muss die Berechnung des eigenen Anwalts ja nicht stimmen. Ist denn da das Haus mit drinnen? Wenn ja, woher weiss er, was damit auf dem Markt erzielt wird, wie die Nebenkosten aussehen, was mit der Darlehensabwicklung ist?


    Ist alles wohl doch etwas komplizierter, als du denkst.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo timekeeper,
    die Sache ist definitiv kompliziert...das weiss ich..
    ich weiss schon dass meine EX zustimmen muss zum Verkauf der Immobilie...
    kann und darf Sie aber sagen Sie zahlt mir keinen Zugewinn?
    Sie fährt ja auch in Urlaub...usw..


    Gruss Herbert

  • Gerade, wenn im Zugewinn Immobilienvermögen zu berücksictigen ist, wird häufig gestritten. Der Wert der Immobilie ist regelmäßig unklar, Sachverständigengutachten werden nicht immer eingeholt und wenn, dann sind die Ergebnisse auch durchaus umstritten. Und selbst wenn die Summe, die hier geltend gemacht wird, schlüssig und belegt ist, kann die Durchsetzung an der mangelnden Liquidität scheitern. 30.000€ als Immobilienvermögen zu haben, bedeutet ja nicht, diese Summe auch auszahlen zu können.


    Einen durchsetzbaren Anspruch auf Zustimmung zur Veräußerung einer Immobilie gibt es nicht... leider. Bei Miteigentum bleibt - wenn eine Einigung scheitert - leider nur der Weg über die Teilungsversteigerung. Dieser Weg ist nicht nur teuer, sondern in der Regel auch unergibig, da bei einer Versteigerung weit weniger als der Verkehrswert der Immobilie überbleibt.


    Wie ist man hier überhaupt auf die Summe gekommen? Gibt es eine ordentliche Berechnung? Wurde anhand von Belegen eine solche Berechnung angestellt? Bei Zugewinn kann man ziemlich erfolgreich tricksen, indem man Anfangsvermögen aufbauscht oder Schenkungen während der Ehezeit fingiert. Es würde mich jedenfalls überraschen, wenn die Gegenseite die 30.000€ so einfach akzeptiert und jetzt einfach nur nicht zahlen will..

  • ... und natürlich muss man sich aussergerichtlich nicht äußern. Bleibt es dabei und ist Dein Anwalt von der Sache überzeugt, dann ist ein Antrag auf Zahlung von Zugewinn bei Gericht einzureichen. Erst im Verfahren muss die Gegenseite ihre Einwendungen vortragen.

  • Na ja, der gerade Preis von 30.000 € zeigt ja eher auf eine grobe Peilung, als auf irgendwas anderes. Wobei wir ja auch nicht wissen, ob das Haus das alleinige Vermögen ist. Aber abgesehen davon, sieht es ja so aus, dass der Mann, sofern er nicht in dem Haus wohnt (was wir auch nicht wissen), eine Nutzungsentschädigung zusteht (sofern die Frau darin wohnt) oder aber die Hälfte des Mietzinses. Allerdings muss er sich auch an den Kosten beteiligen, auch an der Kreditabzahlung. Und eine Immobilie, die demnächst schuldenfrei ist, dann ist doch eine regelmässige Einnahme auch nicht sooo schlecht.


    Was ich seinerzeit mit Absprache der Bank gemacht habe: meinen Anteil bewusst nicht gezahlt. Es kam zur Zwangsversteigerung. Hab den Anteil meines Ex preiswert bekommen und das wars.


    Herzlichst


    TK