Guten Tag
Hier mal meine Fragen. Ich habe 2005 ein Haus gekauft,2007 haben wir geheiratet 2009 kam das erste Kind und 2012 das Zweite. Ich verdiene nach Scheidung so 2600 € Netto meine Frau 1000€.Die Kredite laufen nur auf mich 197000 aufgenommen Rest heute 135000.Ich werde im Haus bleiben und will es halten.
Was steht meiner Frau an Unterhalt zu und wie lange muss ich Unterhalt zahlen? Wie verhält es sich mit dem Zugewinn?
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Hi,
ich bin im Rechnen nicht so gut (war schon in der Schule so), deshalb mal allgemeine Auführungen. Du nimmst Dein jährliches Netto-Entgelt, bereinigst es um beruflsbedingte Zusatzkosten (Fahrtkosten) z.B., um die zusätzliche Altersversorgung sofern vorhanden. Dann bringst Du den Kindesunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle in Abzug. Selbe Vorgehensweise bei der Frau, und dann stehen ihr 3/7 zu, wobei ihr eigener bereinigter Verdienst in die Berechnung mit eingeht. Die Grenze bei Dir liegt bei 1300,- , die müssen dir auf jeden Fall bleiben, wenn ich das recht in Erinnerung habe. Soweit runter kommst du aber nicht. Das ist mal so der ganz grobe Überblick.
Wie lange der Unterhalt zu zahlen ist, das kann ich jetzt nicht abschätzen. Die Kinder sind ja noch recht klein, da ist auch eine zeitlich begrenzte Zahlung nach der Scheidung möglich.
Zugewinn, da wird das Anfangsvermögen eines jeden bei Eheschliessung festgestellt, und dann das Endvermögen zum Zeitpunkt des offiziellen Endes der Ehe (normalerweise wird dieses Ende offiziell vom Gericht festgestellt, ist das Datum der Rechtshängigkeit des Scheidungsantrages). Dieser Gewinn wird dann durch zwei geteilt. Ich weiss jetzt nicht, wie es grundbuchtechnisch bei euch aussieht, ob sie Miteigentümerin ist oder nicht. Wenn ja, könnte sie auch noch einen Anspruch auf Nutzungsgentschädigung für ihre Haushälfte haben.
So, das war mal ein ganz grober Überblick, so als Einstieg.
Herzlichst
TK
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Hallo chondro,
die Kinder wohnen bei dir? bei deiner Ex ?
Scheidung ist schon durch?
lg
edy -
Na ja edy, aus dem Zusammenhang ergibt sich m.E., dass die Kinder bei der Mutter leben. Er arbeitet ganztags, sie teilzeitig.
Herzlichst
TK
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Hallo
Ich stehe alleine im Grundbuch.
Die Scheidung ist noch nicht durch . Die Kinder werden bei der Mutter leben. -
Wir sind hier beim Betreuungsunterhalt. Über Begrenzung oder Befristung wird man sich nur einvernehmlich unterhalten können. Entscheidet ein Gericht, dann wird der Unterhaltsanspruch werder zu begrenzen noch zu befristen sein.
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Hallo chondro,
Die Frage ist natürlich auch ob die Mutter weiterhin wie z.Zt. arbeiten gehen kann?
Wer kümmert sich um die Kinder?
Es fallen dann Kindergarten-Gebühren an?
Zum Zugewinn:
Wer hat wie viel Geld (Werte) in die Ehe eingebracht?Was würde das Haus bei einem Verkauf bringen?
lg
edy