Hallo,
es geht um die Berechnung des Zugewinnausgleiches.
In unserem Fall haben wir über 10 Jahre bis zur Scheidung mietfrei in einem Haus meiner Eltern gewohnt. Mietfrei nur aus dem Grund, weil ich der Sohn bin und sie mir das als Zuwendung gegeben haben.
Hätte ich die mietfreie Wohnung nicht erhalten, hätten wir in der Ehezeit über 70.000 Euro weniger ansparen können.
Gibt es eine Möglichkeit, dies bei der Berechnung des Zugewinnes quasi vom gemeinsamen Vermögen abzuziehen?
Hat hier jemand Erfahrung bzw. kennt jemand Urteile dazu?
Vielen Dank
Rainer