Anwärter im gehobenen Dienst - Steht mir noch Unterhalt zu?

  • Hallo,


    ich bin 19 Jahre alt und erhalte derzeit noch Unterhalt von meinem Vater. Meine Eltern sind seit zwei Jahren geschieden und seitdem erhalte ich auch das volle Unterhaltsgeld von knapp über 300 Euro. Derzeit gehe ich noch zur Schule und mache mein Abitur.


    Nun werde ich ab 01.08. in den gehobenen Dienst eintreten und frage mich, ob mein Vater noch Unterhalt zahlen muss. Ich werde BRUTTO gut 1040,00 Euro verdienen. Netto, also mit Abzug der Einkommensteuer, sind das etwa 900 Euro, die mir übrig bleiben. Es könnten sogar nur 850 Euro sein, da Steuerklasse 1. Nun kommt aber noch einiges an Kosten dazu:


    1. Private Krankenversicherung, Beitrag etwa 65-70 Euro.
    2. Miete, rund 350 Euro, da ich zum Studieren in einen anderen Ort muss, und ich definitiv nicht pendeln kann, da es zu weit weg ist!
    3. Kosten für Lebensmittel (Ich rechne da mit 160 Euro im Monat; etwa 40 Euro die Woche)
    4. Kosten für Lehrmittel (Genaue Zahlen kenne ich da noch nicht, rechne aber zur Erstbeschaffung aller Bücher mit etwa 300 Euro, da beispielsweise die ganzen Gesetzbücher schon 115 Euro kosten, hinzu kommen dann später noch alle anderen Bücher, wo mir die Kosten noch unbekannt sind)
    5. Kosten fürs Auto (Gut 130 Euro monatlich für Ratenzahlung + Benzinkosten)


    Das heißt mir bleiben (die Bücherkosten habe ich nicht einberechnet und auch die Benzinkosten nicht!) nicht mal 200 Euro, um genau zu sein gut 190 Euro!!!


    Das finde ich extrem wenig. Da muss doch definitiv noch etwas an Unterhalt gezahlt werden, oder? Ich hoffe Ihr könnt mir helfen, wie ich den Beitrag ausrechnen kann... Ich will das vorher mal berechnen, bevor ich zum Anwalt renne.

  • Hallo Anwaerter ,


    du wohnst in eigener Wohnung? oder bei einem Elternteil ?


    bei eigener Wohnung, ist dein Bedarf 670 € Netto.



    lg
    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Hallo Anwaerter,


    dann bleibt es bei 670€ Bedarf,


    dir steht also kein Unterhalt mehr zu.


    Studenten wohnen oft in Wohngemeinschaften, und haben auch kein Auto.


    lg
    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Hallo edy,


    gilt das auch für Wohnheimplätze? Ein Wohnheimplatz direkt vor Ort würde das gleiche pro Monat kosten.


    Für die Praxisphasen muss ich wieder zurück an meinem Heimatort. Du musst dir den Aufbau des Studiums so vorstellen:


    Halbes Jahr Studienort für Theorie, dann wieder etwa vier Monate zuhause für die Praxisphase, dann wieder halbes Jahr Studienort, etc...
    In den Praxisphasen wohne ich dann wieder bei meiner Mutter.


    Und falls dann dort auch der Bedarf von 670 Euro netto gilt: Welche Leistungen kann ich dann in Anspruch nehmen? Von 190 Euro im Monat leben (im bestmöglichen Fall) halte ich für ziemlich gering. Zudem ist es mir nicht erlaubt, einen Zweitjob auszuüben. Gibt es staatliche Leistungen?

  • Hallo Anwaerter,


    Warum bist nicht über einen Elternteil krankenversichert?


    Du musst mit den 670€ auskommen.


    Wohngemeinschaft mit Anderen gründen. Auto stilllegen.
    oder Zusatzverdienst.


    Staatliche Leistungen wirst du nicht bekommen ( zu hohes eigenes Einkommen).


    lg
    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Als Anwärter ist man privat versichert; über die Eltern geht da nichts mehr... WG wird wohl eher schwierig, weil ich (noch) gar keinen kenne vor Ort.


    Wie soll ich denn meinen Lebensstandard anpassen? Ich habe doch genau die Kosten aufgeführt, die anfallen. Da geht nichts mehr zu kürzen und das Auto habe ich erst vor kurzem aufgenommen. Das nun zurückzugeben wird schwierig.


    Naja gut... Danke auf jeden Fall für eure Antworten. Ich werde trotzdem alles mögliche versuchen und kann mich ja nochmal in gut einem Monat melden.

  • Hallo,


    ich stimme der Meinung von edy und timekeeper zu. Ein Anspruch auf Unterhalt besteht in diesen Fall nicht.
    Dort kann Anwaerter genau in Erfahrung bringen, welche Kosten auf Ihn zukommen. Mit Lebensstandart anpassen ist gemeint, dass die eigenen Kosten deutlich gesenkt werden müssen. Beamtenanwärter haben einen Anspruch auf Beihilfe. Vielleicht mal diesen Aspekt beachten.