unterhalb der Pfändungsgrenze

  • wir haben 1996 geheiratet und ein Haus gebaut. Beide sind wir Eigentümer. Er trägt die Tilgung alleine, da ich den Mindestlohn erhalte. Nun möchte ich aus dem allem raus, da ich unterhalb der Pfändungsgrenze liege, wäre es doch kein Problem, oder? Nun möchte mein Mann das Haus vermieten und ich soll ausziehen. Da ich aber zwei alte Hunde habe, bekomme ich schwer eine Wohnung. Erst recht nicht, wenn ich als Eigentümerin geführt werde. Was kann ich tun, kann ich mich austragen lassen? Was kostet es mich?

  • "Austragen lassen"... den Begriff kennen wir so nicht. Wenn ihr beide den Kreditvertrag unterschrieben habt, benötigt ihr die Zustimmung der Bank, damit Du aus den Schulden entlassen wirst. Ob die Bank die Zustimmung erteilt oder nicht, hängt von den wirtschaftlichen Verhältnissen Deines Mannes ab. Die Bank entlässt nur ungern weitere Schuldner aus der Haftung und auch nur dann, wenn die Liquidität des anderen Miteigentümers ausreichend erscheint. Und auch dann kann die Bank die Zustimmung erteilen, sie muss es aber nicht.


    Nur wenn man aus den Schulden entlassen wird, macht es Sinn, den eigenen Miteigentumsanteil an einer Immobilie auf den anderen zu übertragen. Schließlich sichert der Grundbesitz die Verbindlichkeiten. Die Übertragung erfolgt zwingend über einen Notar. Die Kosten hängen vom Wert des zu übertragenden Miteigentumsanteil ab. Wenn Du den Wert so ungefähr weisst, kannst du Notar- und Grundbuchkosten im Netz über einen Notarkostenrechner recherchieren.

  • Hallo angie,


    Ihr habt also schon fast 20 Jahre Zins und Tilgung gezahlt?


    Wie hoch ist der Wert des Hauses? wie hoch der Restkredit?


    lg
    edy

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  • Ja, da ist wohl irgendetwas schiefgelaufen, was die Tilgung betrifft. 170.000 sind noch offen, daher will er vermieten.
    Und nein ich will aus dem Haus raus, nur solange ich ein halber Hausbesitzer bin und 1200,-brutto verdiene, bekomme ich keinen Mietvertrag, da keine Sicherheit vorhanden. Hartz 4 habe ich gestern Info geholt, Aufstockung, ich bin Hausbesitzer. Ich denke ich muss mir wirklich Rat vom Anwalt holen. Ich weiß hier einfach nicht mehr weiter.

  • Hallo,

    nur solange ich ein halber Hausbesitzer bin und 1200,-brutto verdiene, bekomme ich keinen Mietvertrag, da keine Sicherheit vorhanden.


    Das mit dem "Hausbesitzer" verstehe ich nicht.


    Man muss doch dem Vermieter nicht mitteilen das man halber Hausbesitzer ist?


    lg
    edy

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  • Der hälftige Miteigentumsanteil steht SGB II Leistungen eigentlich nicht grundsätzlich entgegen. Es kann aber sein, dass die Leistungen nur darlehensweise gewährt und über eine Grundschuld abgesichert werden. Dafür prüft der Jobcenter zunächst den Wert und die Verbindlichkeiten der Immobilie. Es kann natürlich auch sein, dass Mieteinkünfte berücksichtigt werden.


    Letztendlich aber:


    Mit 1200€ brutto müßtest Du knapp über 900€ netto verdienen. Da wird es dann mit SGB II wohl eh nix werden...