Unterhalt nach Scheidung, beziehe zeitlich unbegrenzte Erwerbsminderungsrente

  • Liebe Forumsmitglieder,


    noch bin ich mit meinem Mann dieses Jahr 6 Jahre verheiratet und wir leben in Berlin. Wir haben uns Ende März getrennt und nun tritt die leidige Unterhaltsfrage auf..


    Derzeit zahlt er mir freiwillig monatlich 400 Euro Trennungsunterhalt. Ich bin bis zu meinem Altersrentenbeginn erwerbsminderungsberentet und erhalte monatlich von der Deutschen Rentenversicherung ca. 1.160 € Rente. Ebenfalls bin ich auf unbegrenzte schwerbehindert (80 % Merkzeichen G+B). Die Erkrankung entstand während der Ehe. Mein Mann hat ein monatliches Nettoeinkommen von 2.600 € + die regelmäßig anfallenden bezahlten Überstunden sowie Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld.


    Aufgrund meiner Gesundheitssituation bin ich nicht mehr in der Lage arbeiten zu gehen. Nun bin ich auf Wohnungssuche. Derzeitig bewohnen wir noch gemeinsam unsere Eigentumswohnung, die aber auch noch nicht abbezahlt ist. Mein Mann wird in der Eigentumswohnung wohnen bleiben und ich werde in eine Mietwohnung umziehen. Alle Möbel verbleiben bei meinem Mann. Lediglich ein wenig Hausrat kann ich mein Eigen nennen. Ich muss also von ganz von vorne anfangen. Hierfür hat er mir eine finanzielle Unterstützung von ca. 9.000 € zugesagt.


    Wir haben uns bereits bei einem Anwalt der Allianz telefonisch beraten lassen, was die Unterhaltsfrage angeht. Dieser sagte, dass ihm KEIN Unterhaltstitel bekannt ist, woraus hervor geht, dass mein Mann mir gegenüber unterhaltspflichtig ist. Meine Internetrecherchen haben aber ergeben, dass in Ausnahmefällen, wie z. B. eine dauerhafte Erwerbsminderungsberentung, Unterhalt gegenüber dem Ex-Partner gezahlt werden muss.


    Könnt Ihr mir helfen und Eure Erfahrungen mit mir teilen? Ich bin ehrlich gesagt ziemlich verzweifelt, da ich nicht weiß, wie es finanziell nach unserer Scheidung weitergehen wird.


    Gibt es eventuell Beratungsstellen in Berlin wo ich mich hinwenden kann?


    Ich danke Euch von Herzen für Eure Antworten und Ratschläge! <3

  • Du kannst ohne weiteres Trennungsunterhalt geltend machen. Zum 01.01.2016 wird sich der Unterhalt verringern, da sich dann auch die Steuerklassen ändern werden. Den Trennungsunterhalt wirst Du bis zur Rechtskraft der Ehescheidung bekommen. Über die Höhe wird man hier kaum eine vernünftige Einschätzung geben können, da genaue Zahlen nicht bekannt sind und neben Wohnvorteil sicher auch Verbindlichkeiten zu brücksichtigen sind.


    Nachehelicher Unterhalt steht Dir wohl auch zu und zwar sowohl unter dem Gesichtspunkt des Krankheits - wie auch des Aufstockungsunterhaltes. Der Unterhalt wird aber zu befristen sein, da die Erkrankung sicher "schicksalshaft" ist und keine lange Ehedauer vorliegt. Ich halte einen Zeitraum von ca. 2 Jahren für realistisch. Es macht also Sinn, schon jetzt wirtschaftlich das Ende der Unterhaltszahlungen einzuplanen.


    Die "Auskunft" des Anwaltes der Versicherung zeigt nur einmal wieder mehr, dass es Sinn macht, sich in qualifizierte anwaltliche Beratung zu begeben. Besorg Dir beim Amtsgericht einen Beratungshilfeschein und mach einen Termin bei einer Fachanwältin / einem Fachanwalt für Familienrecht.

  • @ timekeeper: Da hast Du formal natürlich recht und schön, dass hier eine Anwältin / ein Anwalt mal eine Kostenrechnung schreiben kann... man muss auch gönnen können! Die Erfahrung zeigt aber, dass die Rechtspfleger meist sehr entgegenkommend sind. Ein bisschen Rente... ein bisschen Schulden... ein bisschen stöhnen und schwupps! ist der Schein gedruckt. Versuch halt Dein Glück, Häschen! Oder zahl...