Besuchszeit vom Vater

  • Hallo!


    Ich bin geschieden und meine Tochter 2 1/2 wohnt in Mainz und ich in Hamburg. Seit 2 Jahren fahre ich alle 2 Monate von Hamburg nach Mainz um meine Tochter zu sehen. Ich fahre immer zum Wochenende hin und kann
    meine Kleine am Freitag und Sonnabend 2 Stunden sehen.
    Für meine Ex ist das eine ausreichende Zeit.
    Nun möchte ich diese Stundenzahl auf 4 Stunden pro Treffen/Tag erhöhen, da ja ab und zu mal ein Tag ausfällt wegen Krankheit der Kleinen und ich meine Tochter somit nur 2 Stunden insgesamt sehe. Da meine Ex-Frau zu diesem Thema eine ganz spezielle Meinung hat würde ich gerne wissen, ob mein Vorschlag sich 4 Stunden pro Tag zu Treffen, zu viel ist für ein 2 1/2 jähriges Kind.
    Danke schon mal für die Antwort.


    Gruss
    Olli

  • Hallo Olli,


    1. Wurde Dein Umgansrecht schon von einem Familiengerecht geregelt, oder Eure persönlichen Umgangsvereinbarungen nach persönlichen Regelungen zwischen Dir und der Kindesmutter?


    2. Was ist die Begründung der Kindesmutter (KM) es bei einen zweistündigen Umgang zu Belassen?


    3. Hast Du selbst das Gefühl, dass ein vierstündiger Umgang auch zum wohle des Kindes ist?

  • Bisher war ein Regelung durch das Familiengericht oder eine schriftliche Regelung zwischen der KM und mir nicht notwendig, da auf Grund des alters des Kindes der Entfernung und der finanziellen Belastung eine andere
    Besuchsregelung als alle zwei Monate nicht möglich ist.


    Die Begründung der KM gegen die Erhöhung der Besuchsstunden ist mir nicht bekannt., da diese mir nicht gesagt wird. Auch darf ich nicht in die Wohnung der KM. Daher treffen wir uns meistens auf einem Spielplatz. Ich will verhindern, dass ich zukünftig immer nur ein "Spielkamerad" bin. Meine Tochter fragt seit 3 Treffen, ob ich nach dem Spielen noch mit ihr nach Hause mitkomme. Die KM drängt daher immer mehr auf einen zügigen Abschied nach dem 2-stündigen Spielen.


    Und daher nehme ich an, dass eine Verlängerung der Besuchszeit im Sinne meiner Tochter wäre, auf Grund Ihres Verhaltens.

  • Nach Deiner Schilderung und etwas zwischendenzeilenlesen gehe ich mal davon aus, dass die Kommunikation zwischen Dir und der KM nicht so gut ist. Du triffst bei Müttern nicht selten auf ein hohes Maß an Beschützinstinkt und musst erst einmal versuchen Ihr Vertrauen zu gewinnen. Solange Deine Tochter noch so klein ist wird die KM Dich erfahrungsgemäß nicht alleine mit ihr lassen. Schilder ihr noch mal genau Deine Bedürfnisse entweder vor Ort oder durch einen Brief. Beginne nicht gleich mit 2h mehr Umgang sondern mit einer schrittweisen Erhöhung. Auch wenn ich irgendwie dass Gefühl habe als wäre die KM froh wenn es gar kein Umgangskontakt mehr gebe ist das Dein erster Schritt. Bleib stets freundlich sachlich in Deinen Anliegen denn Umgang ist Dein gutes Recht. Bitte lasse es Dir unbedingt von der KM begründen, wenn sie keiner Umgangsausweitung zustimmt.
    Sollte das alles nichts nützen musst Du wohl den rechtlichen Weg einschlagen. Das sieht nach der gerade erst in Kraft getretenen Novellierung des Kindschaftsrechtes und der Schaffung des FamFG (Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit) auch gar nicht so schlecht für Euch beide aus. Aber dazu mehr Hilfe wenn es soweit ist ... Erst mal bitte ernsthaft alles an Kommunikation ausschöpfen.