Unterhaltstitel sinnvoll wenn KV Insolvenz beantragt hat und H4 erhält?

  • Hallo!


    Mein Noch-Mann hat eine Pivatinsolvenz angemeldet. Ich habe nun einen Brief von der Schuldnerberatung erhalten, ob ich mit dem Nullplan einverstanden bin. Aber bisher hat er keine UH-Schulden bei mir, da er H4 bekommt und ich noch keinen Titel erwirkt habe bzw. nicht einmal UH berechnen ließ. Bekomme lediglich UHV.


    Nun meine Frage. Sollte ich einen Titel fordern? Es ist ja nix zu holen bei ihm. Mit was würden die beim JA einen evtl. UH berechnen? Oder gibt es einen allgemeinen Titel?


    Vielen Dank im Voraus.


    lG Anja

  • Einen allgemeinen Unterhaltstitel gibt es nicht.... Bedarf, Bedürftigkeit und Leistungsfähigkeit bestimmen die Unterhaltsverpflichtung, also das "ob" und das "wie hoch". Das muss geprüft werden. Bestehende Unterhaltspflichten bestimmen i. Ü auch die Höhe des Pfändungsfreibetrages, können also für die Inso eine Rolle spielen.

  • Also ist es sinnvoll wenn ich einen Titel erwirke? Ob er nun zahlungsfähig ist oder nicht? Und inwiefern hat es was mit dem Pfändungsfreibetrag zu tun?
    Zu seinen Gunsten?

  • Einen Unterhaltstitel kannst Du nur erwirken, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen. Was macht er beruflich? Was hat er gelernt?

  • Hallo!
    Hat nix gelernt und ruht sich seit 2011 auf Krankengeld, dann ALG1 und jetzt ALG2 aus.
    Hat nur von 2004 bis 2011 als Lackierer gearbeitet.

  • Die 30 Jahre des Titels sind natürlich eine sehr lange Zeit, in der noch recht viel passieren kann. Die Frage ist halt, ob nach der 5-jährigen Privat-Insolvenz die Möglichkeit besteht, dass er einem geregelten Job nachgeht.


    Denn nach der Insolvenz dürfte seine Motivation hierfür sicherlich deutlich höher sein, wieder arbeiten zu gehen, aktuell müsste er ja vermutlich sein Gehalt größtenteils sofort wieder abgeben.

  • Hi,


    das hat @ bleu doch schon geschrieben. Es muss ein Einkommen da sein, oder der Betroffene müsste zumindest in der Lage sein, ein Einkommen zu erzielen. Wenn er darlegt, dass er alles getan hat, um in den Arbeitsmarkt integriert zu werden, dann verliert das Kind den Prozess und hat noch die Kosten der Gegenseite an der Backe.


    Du kannst eine Beistandsschaft für das Kind beim Jugendamt einrichten. Das kostet nichts und die wissen, was zu tun ist. Auf gar keinen Fall solltest du gegenüber der Schuldnerberatung irgendwas unterschreiben. Abgesehen davon kannst du nicht zulasten des Kindes auf irgendwas verzichten. Das sollten die eigentlich wissen.


    Herzlichst


    TK

  • Also darf ich denen von der Schuldnerberatung nicht unterzeichnen, dass der KV eigentlich keine Schulden bei mir hat?
    Das wollen die nämlich. Als Schuld steht momentan 1,- weil ja bisher kein UH gefordert wurde.