Hallo zusammen,
Ich bin vor kurzem 18 Jahre alt geworden und habe gerade meine Schulausbildung (Abitur) abgeschlossen. Um Klarheit über meine Situation zu bekommen, hätte ich einfach ein paar fragen.
Ich lebe bei meiner Mutter, die allerdings erwerbsunfähig ist. Mein Vater zahlt jeden Monat etwas über 500€ an Unterhalt (das hat damals seine Anwältin so aufgestellt, ich/wir haben das nie kontrolliert). Hinzu sei vielleicht noch erwähnt, dass mein Vater selbstständig ist und ich auch sein Einkommen nicht kenne.
Inwiefern meine Mutter Unterhaltspflichtigen trotz der Erwerbsunfähigkeit ist weiß ich nicht, da ich aber sowieso bei ihr wohne geht das Geld ja in Naturalien über (genauso wie der Großteil des Unterhalts und das Kindergeld, welches auch meine Mutter erhält).
Da komme ich auch direkt zu meiner ersten Frage: Hat meine Mutter Anrecht auf das Komplette Kindergeld oder erhält mein Vater die Hälfte davon bzw wird das dann automatisch vom Unterhalt abgezogen?
Desweiteren möchte ich fragen, wie das mit dem Unterhalt aussieht, wenn ich beispielsweise nun ein Studium beginne und nebenher etwas arbeiten möchte. Wenn ich das richtig verstanden habe, darf ich 60€ meines Einkommens behalten und von dem Rest wird jeweils die Hälfte mit dem Unterhalt verrechnet. Würde ich beispielsweise 400€ verdienen blieben 340€ übrig, die Hälfte davon sind 170€ also müsste mein Vater dann nur noch 330€ Zahlen (angenommen 500€ beträge der jetzige Unterhalt) und mir blieben von meinen verdienten 400€ noch 230€, richtig?
Also angenommen natürlich, ich würde auch während meines Studiums noch bei meiner Mutter Leben, ansonsten gilt ja die Regel mit den 670€ Mindesteinkommen, wo allerdings auch bei eigenen Einkommen wieder die Hälfte verrechnet werden würde, oder?
Wie sieht das aus bei einer Ausbildung, wird dort auch das Ausbildungseinkommen verrechnet?
Und was passiert bei einem FSJ oder BFD?
Soweit ich weiß ist mein Vater, falls ich ein FSJ machen würde nicht mehr unterhaltspflichtig, oder? Wobei ich gar nicht weiß, wie wir dann die Miete zahlen sollten, da der Verdienst während eines FSJs ja keineswegs den Unterhalt deckt?
Was passiert, wenn ich beispielsweise erst zum Sommersemester studieren möchte und bis dahin nur einen Nebenjob machen möchte, wie sieht es da mit Unterhalt aus?
So wie ich das sehe habe ich anscheinend gar keine andere Möglichkeit als nun direkt zu studieren, um weiterhin den Unterhalt zu bekommen (da dieser aufgrund der Situation meiner Mutter dringend für Miete etc. benötigt wird). Oder wisst ihr noch andere Möglichkeiten die ich habe, damit sich die finanzielle Situation nicht noch mehr verschlechtert?
Das soll's auch erst mal gewesen sein. Ich hoffe ihr könnt mir weiter helfen; ich wusste nicht, wenn ich sonst fragen sollte.
Alle Angaben gerne auch mit Verweisen auf irgendwelche Paragraphen oder Links wo das ganze noch mal detaillierter beschrieben ist
Vielen Dank schon mal im Voraus.
Lieben Gruß,
das Sparschwein