Folgend Situation:
meine Ex-Frau und ich haben eine gemeinsame Eigentumswohnung in welcher sie mit den beiden Kindern (15 und 17) alleine wohnt. Scheidung war vor einem Jahr. Beide zahlen (inzwischen) hälftig (je 400€) das Darlehen ab, da die Wohnung beiden gehört, Restschuld noch etwa 90000€. Für die Kinder wird laut Düsseldorfer Tabelle insgesamt 712€ Kindesunterhalt bezahlt. Sie wohnt mietfrei, eine Mietwohnung der selben Größe und des selben Ortes würde etwa 750€ kalt betragen (97qm). Ein Ehegattenunterhalt wird nicht bezahlt. Meine Ex-Frau möchte wieder heiraten ohne allerdings mit dem neuen Partner zusammenzuziehen.
1. Jetzt zu den eigentlichen Fragen:
Kann ich für "meinen halben Teil" der Wohnung Miete verlangen? (Also etwa 750€:2=375€) ich denke dass die Mietfreiheit / der Mietvorteil bisher den Ehegattenunterhalt ersetzt hat und dieser dann ja nicht mehr zum Tragen kommt nach der neuerlichen Hochzeit, oder sehe ich das falsch?
2. Wie ändert sich der Kindesunterhalt nachdem der ältere Sohn 18 wird? Er geht weiterhin zur Schule und meines Wissens nach müssen mit erreichen des 18. Lebensjahres beide Elternteile anteilig zum jeweiligen Nettogehalt den Unterhalt bezahlen und das Kindergeld steht ihm direkt zu.
3. Stimmt es dass in den Beträgen der Düsseldorfer Tabelle 20% Miete entahlten ist? Wenn ja, darf ich dann den Kindesunterhalt um 20% kürzen weil meine Ex-Frau keine Miete bezahlt oder nicht weil der Mietvorteil schon berücksichtigt ist?
Herzlichen Dank für Eure Antworten!