Nach Scheidung neue Heirat

  • Hallo!


    Ich versuche mal zu erklären.


    Mein Partner (noch verheiratet) und ich (auch noch verheiratet) wollen uns, wenn wir geschieden sind, zusammenschreiben lassen. Da ich nur einen Minijob habe und dann für meine Krankenversicherung selbst aufkomen müsste, was nicht tragbar ist bei 380,- Lohn.


    Ich habe ein Kind, für welches ich Kindergeld und UHV bekomme.


    Mein Partner muss für 2 Kinder (11 und 14) insgesamt 280,-(tituliert) an die H4 empfangende KM zahlen.
    Er hat einen SBH von 1080,-


    Nun zu meiner Frage: Wenn wir heiraten, erhöht sich dann irgendwie der Selbstbehalt meines Partners, da ich (als neue Ehefrau) nicht allein für mich und mein Kind den Lebensunterhalt bestreiten kann? Der KV meines Kindes zahlt nix. Bekommt H4.


    Oder ändert sich nix?


    Ich sehe bei dem ganzen Wirrwarr nicht durch.


    LG Anja

  • Nein, der Selbstbehalt ändert sich nicht. Faustregel ist, dass Ehefrauen nach Kindern kommen. Er scheint ja ohnehin ein Mangelfall zu sein. Das bedeutet, du musst weiterhin für dich und dein Kind allein sorgen, er für seine Kinder. Und wenn du mal beruflich in die Puschen kommst, könnte es sein, dass sein Selbstbehalt herabgesetzt wird und sich der Kindesunterhalt erhöht.


    Persönlicher Rat ist, dass du zusehen solltest, aus der Mini-Job-Kiste raus zu kommen. Abgesehen davon, hast du schon mal überprüfen lassen, ob dir ALG II zusteht?


    Herzlichst


    TK

  • Danke Die für die Antwort.


    Ganz ehrlich? Lieber bleibe ich Monijobber und komme mit dem klar was ich habe, als ins Amt zu gehen. So bleibe ich unabhängig und muss nicht jeden Schritt rechtfertigen.


    Hier gibt es leider keine Vollzeitstellen im Übermaß. Sonst wäre ich schon weg von der Stelle.
    Also bleibt alles wie gehabt. Auch ok.
    LG Anja

  • Mit einer Ausnahme, dein Beitrag zur Krankenkasse. Sieh zu, dass du in den Bereich Midi-Job kommst. Also über 450 € und unter 850 €. Da zahlt der Arbeitgeber, wenn er knapp über 450 € geht, rund 7 % weniger an Sozialabgaben als jetzt, du bekommst zwar weniger als die 450 € ausgezahlt, bist aber krankenversichert, rentenversichert, hast also den vollen sozialen Schutz des Systems. Rechnet sich also für beide Seiten! Das kannst du ja vielleicht sogar deinem jetzigen Arbeitgeber vorschlagen? Würde sich für beide Seiten rechnen.


    Herzlichst


    TK