Hallo!
Ich versuche mal zu erklären.
Mein Partner (noch verheiratet) und ich (auch noch verheiratet) wollen uns, wenn wir geschieden sind, zusammenschreiben lassen. Da ich nur einen Minijob habe und dann für meine Krankenversicherung selbst aufkomen müsste, was nicht tragbar ist bei 380,- Lohn.
Ich habe ein Kind, für welches ich Kindergeld und UHV bekomme.
Mein Partner muss für 2 Kinder (11 und 14) insgesamt 280,-(tituliert) an die H4 empfangende KM zahlen.
Er hat einen SBH von 1080,-
Nun zu meiner Frage: Wenn wir heiraten, erhöht sich dann irgendwie der Selbstbehalt meines Partners, da ich (als neue Ehefrau) nicht allein für mich und mein Kind den Lebensunterhalt bestreiten kann? Der KV meines Kindes zahlt nix. Bekommt H4.
Oder ändert sich nix?
Ich sehe bei dem ganzen Wirrwarr nicht durch.
LG Anja