Hallo,
ich habe mal eine Frage: Ich bin Mutter von 2 Kindern (5 und 7) und ab 1.7. trennen mein Noch-Mann und ich uns auch räumlich.
Ich möchte gern Unterhaltsvorschuss beantragen und hätte gern gewusst, wie es sich mit der Rückforderung des Jugendamtes gegenüber dem Vater verhält:
Er kann aufgrund zu geringen EK (unterm Selbstbehalt) momentan nicht leisten. Wird das Jugendamt den gesamten UV, den ich erhalte, als Forderung gegen den Vater ansammeln und von ihm zurückfordern? Also muss er, sobald er einmal mehr verdienen sollte, dann laufenden Unterhalt zahlen und den UV zurückzahlen? Oder verfällt der Anspruch vom JA für die Zeiträume, in denen er tatsächlich nicht leistungsfähig war?
Danke für Eure Antworten!
VG