Kindergeld - Studium

  • Hallo Foristen,


    ich habe eine Frage bzgl. Kindergeld. Ich studiere jetzt schon seit einem Jahr und habe an meinem Studienort auch eine eigene Wohnung. Meine einzigen Einnahmequellen sind der Unterhalt meine Vaters und ein großzügiges Taschengeld meiner Großeltern (ohne das ich nicht die Miete etc. bestreiten könnte). Meine Mutter erhält für mich das Kindergeld, behält es aber ein.


    Meine Frage daher ist, ob nicht eigentlich das Kindergeld vom Staat gezahlt wird, um die Kinder zu unterstützen - und ich somit eigentlich ein Anrecht auf das Kindergeld hätte, dass meine Mutter für mich erhält, mich aber damit nicht (oder in anderer finanzieller Form) unterstützt.


    Was habe ich für Möglichkeiten, mit denen ich es mir nicht unbedingt mit meiner Mutter verscherze? ?(


    Grüße :)

  • Hallo MinaMaus,


    warum bekommst du kein BAFöG ?


    das Kindergeld kannst du durch einen Abzweigungsantrag direkt an dich überweisen lassen.


    Hat die Mutter Einkommmen? wie viel?


    lg
    edy

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  • Hi!


    Ja, meine Mutter hat Einkommen. Ich weiß leider nicht genau wieviel. Sie arbeiten aber normal 8 Stunden. Ich schätze so um die 1.500 Euro. Ich möchte kein Bafög, weil ich mich halt nach dem Studium nicht verschulden möchte...viele haben mir damit schon angst gemacht. Daher unterstützen mich auch meine Großeltern etwas und ich hab noch einen 450 Euro-Job seit fast einem Monaten, weil ich meinen Großeltern nicht allzu sehr auf der Tasche hängen will. Meine Mutter sagt, wenn ich so alle 3 Wochen nach Hause komme am WE, dann verbrauch ich ja auch Geld wegen essen und duschen und so und deshalb braucht sie das Kindergeld....Ich glaub auch, dass mein Vater mehr zahlen müsste für mich, naja, aber das is ne andere Sache. Ich müsste ja beim Bafög dann auch Kontakt zu ihm aufnehmen und das is voll blöd, weil wir eh schon so verhaltenen Kontakt haben. Ich will einfach immer keinen Streit...


    Gruß, Mina

  • Fangen wir doch mal ganz von vorne an. Grundsätzlich geht BaföG vor Elternunterhalt. Ob es dir gefällt oder nicht. Ehe also Ansprüche gegen die Eltern bestehen, ist BaföG auszuschöpfen. Außerdem ist, zumindest bei erfolgreichem Studium die Rückzahlung doch ein Klacks. Die Hälfte bezahlt der Steuerzahler, der Rest ist in kleinen Raten beginnend etliche Jahre nach dem Studium zurückzuzahlen. Stundung erfolgt problemlos bei ALG II Empfängern. Ratenreduzierung auch möglich.


    Der Vater könnte sich also durchaus erfolgreich auf den Standpunkt stellen, dass er gar nichts zahlen muss, weil die BaföG Ansprüche bestehen. Soviel dazu.


    Ein Anspruch auf das Kindergeld bzw. die Direktauszahlung an dich besteht dann, wenn das Elternteil, welches das Kindergeld erhält, nicht mindestens Unterhalt in Höhe des Kindergeldes leistet, derzeit also 184 €. Ob du dann für die Heimatwochenenden Kostgeld zahlst, das ist eine ganz andere Frage.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo Mina,


    Ich möchte kein Bafög, weil ich mich halt nach dem Studium nicht verschulden möchte...viele haben mir damit schon angst gemacht.


    Warum eigentlich Geld verschenken? Du musst nur die Hälfte das BAFöG zurückzahlen?


    Die eine Hälfte kannst du ausgeben, die andere Hälfte (Darlehen) parkst du auf dem Konto z.B. deiner Großeltern.


    Bei der Darlehensrückzahlung nimmst du einfach das geparkte Geld.


    Ich denke das ist eine legale Möglichkeit? ( oder irre ich mich da ?). @TK ?


    lg
    edy

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  • Hallo...es ist zwar etwas Zeit vergangen, aber, ich verstehe das von Timekeeper nicht. Ich war biser immer der Meinung, dass es umgekehrt ist: Warum sollte der Staat Bafög zahlen, wenn die Eltern in der Lage wären Unterhalt zu leisten??? Das machen die doch nicht, wenn die Eltern "zu viel" verdienen, dann bekommt man doch kein Bafög??


    @ edy: Ja, diese Idee hat ein Freund von mir durchgesetzt bzw. er macht das so, der legt echt immer etwa die Hälfte zurück, weil man ja noch spart, wenn man das Bafög sofort nach Studienende zurückzahlt...finde das echt ne Supersache!


    Aber das mit dem Kindergeld werde ich wohl nicht hinkriegen mit meiner Mum....

  • Hallo MinaMaus,


    Wegen des Kindergeldes solltest du dich mal bei der Kindergeldkasse direkt informieren.


    Zumindest dürfte das Kindergeld dem Vater zustehen denn:



    aus einem Zitat: evtl. danach googlen, da sonst Werbung.

    Zitat

    EMPFÄNGERVORRANG BEIM KINDERGELD BEMISST SICH AM UNTERHALTDerjenige Elternteil, der dem Kind den höheren Unterhalt zahlt, ist zum Empfang des Kindergelds berechtigt.


    Der Vater könnte es dir dann zukommen lassen.


    lg
    edy


    lg
    edy

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