Neue Unterhaltsberechnung

  • Hallo zusammen, auf der endlosen Suche im Netz nach einer Antwort bin ich nun hier bei Euch gelandet :-)


    Mein Sohn lebt bei mir und ist kürzlich 18 Jahre alt geworden.


    Ich weiß, dass nun beide Elternteile für den Unterhalt aufkommen müssen.


    Bei meinen Rechechen im Internet bin ich nun darüber gestolpert, dass bei der Unterhaltsberechnung i.d.R. 5% des Nettoeinkommens für berufsbedingte Leistungen abgezogen werden können.
    Bei mir ist es nun so, dass ich über die kommenden (jetzt noch) 1 3/4 Jahre eine nebenberufliche Ausbildung mache, welche ich komplett selber zahle. Laufen diese Kosten (225€ zzgl.Fahrtkosten) auch unter Fortbildungskosten? Und falls ja- wie sähe es mit dem Abzug aus, also kann ich da die volle Höhe einsetzen?


    Ich hoffe, ihr könnt meine Fragen beantworten ??


    Grüße