Hallo zusammen,
folgender Sachverhalt:
Ich war 10 Jahre verheiratet (Scheidung im Jahr 2010). Aus dieser Ehe gehen vier gemeinsame Kinder hervor, für die ich das alleinige Sorgerecht habe. Aufgrund einer psychischen Erkrankung (drogeninjezierte Schizophrenie mit laufender Suchterkrankung) ist der Kindesvater dauerhaft erwerbslos und konnte aufgrund seiner finanziellen Lage keinen Unterhalt an die Kinder zahlen. Er selbst erhält Rente. Da er sich von seiner jetzigen Lebensgefährtin getrennt hat, beantragte er ergänzend die Grundsicherung beim Sozialamt. Von der zuständigen Sachbearbeiterin habe ich nun ein Schreiben erhalten indem ich um Auskunft über Einkommen,Vermögen befragt wurde. Da ich selbst derzeit studiere und Bafögleistungen erhalte (die Kinder erhalten ergänzend ALG2-Leistungen) muss ich keinen Unterhalt zahlen. Nun kommt für mich in naher Zukunft eine Verbeamtung mit dem Besoldungstarif A16 in Frage. Zu diesem Zeitpunkt ändern sich meine finanziellen Bezüge erheblich. Auf Nachfrage beim Sozialamt wurde mir mitgeteilt, dass sowohl die Kinder ab Vollendung des 18. Lebensjahres als auch ich lebenslang zu Unterhaltszahlungen verpflichtet wären. Sieht die Rechtslage wirklich eine lebenslange Verpflichtung zu Unterhaltsahlungen vor?
Gibt es Härtefallregelungen? Ich erziehe die Kinder alleine. Der Kindesvater hat keinen einzigen Termin zur Wahrnehmung der Besuchskontakte beim Jugendamt wahrgenommen. Häusliche Gewalt führte neben der Drogenabhängigkeit zur Scheidung (häusliche Gewalt jedoch nicht protokolliert).
Welche rechtlich möglichen Wege gibt es, diese Zahlung zu umgehen?( Bsp. Hauskauf?).
Danke und viele Grüße