Da ich im Netzt keine Antwort auf meine Frage gefunden habe, stelle ich sie jetzt mal hier ein:
Meine Tochter ist mittlerweile 26 Jahre alt. Sie hat mit 17 ihren Realschulabschluss gemacht und dann eine Ausbildung angefangen. Nach 3 Monaten hat sie diese abgebrochen.
Mit 18 hatte sie ihre eigene Wohnung und noch mehrfach versucht Bewerbungen zu schreiben, jedoch ohne Erfolg.
Das Bemühen um einen Ausbildungsplatz verringerte sich weiterhin, worauf mir das Kindergeld gestrichen wurde und ich die Unterhaltszahlungen einstellte, da ich ihren Anspruch aus verwirkt ansah.
Seither wird meine Tochter von Amtswegen finanziert, als Arbeitssuchende, als Arbeitslose oder durch Ausbildungsplatzförderprogramme.
Jetzt hat sie mit 26 Jahren einen Ausbildungsplatz gefunden und soll dort zum 01.08.2015 beginnen.
Muss ich jetzt eigentlich wieder Unterhalt zahlen, obwohl der Anspruch schon verwirkt war und wenn ja, wie lange?
Vielen Dank im Voraus
Gruß Rainer