Hallöchen,
ich bin neu hier und habe eine wichtige Frage.
Seit über einem Jahr versucht das Jugendamt als Beistandschaft für meine Tochter (11) vernünftig mit KV den Unterhalt zu regeln. Da der KV sich quer stellt wurde nun Antrag an s Gericht gestellt. Jetzt zu meiner Frage, mir wurde vom Jugendamt ein Antrag für Prozesskostenhilfe geschickt. Nun Frage ich mich was auf mich zukommt, ich dachte eigentlich das ich damit gar nichts zu tun hätte da doch das Jugendamt meine Tochter vertritt und auch in ihrem Namen den Antrag stellt an das Gericht und sie ist doch minderjährig. Irre ich mich?
Viele Grüße