Planlos mit der Bitte um Hilfe

  • Hallo miteinander,


    nachdem ich nun sicher weiß das mich meine Frau seit langem Betrügt, möchte ich mich von Ihr Trennen mich aber dennoch "vorbereiten" nach alldem was sie getan hat.
    Wir haben 2 minderjährige Kinder (um die tut es mir am meisten leid) und ein Haus.
    Ich habe das haus nur auf meinem Namen gebaut und bin somit alleiniger Grundschuldner gegenüber der Bank. Meine Frau steht nicht im Grundbuch.
    Ich bezahle seit Jahren die private Rentenversicherung meiner Frau
    Hausrat habe ich auch zu 90% bezahlt
    Das Auto von Ihr habe ich bezahlt aber im Kaufvertrag steht ihr Name


    Nun zu meinen Fragen bei denen ich euren Rat/hilfe benötige:


    Kann ich meine Frau rauswerfen bzw. hat sie Anspruch dort drin wohnen zu bleiben ?
    Sollte ich das Haus verkaufen, würde meine Fau einen Anteil bekommen ?
    Was passiert mit den Möbeln /Hausrat allgemein ?
    Hat Sie trotz der privaten Rente die ich bezahle, anspruch auf meine ?
    Ich habe noch ein Tagesgeldkonto, macht es Sinn dieses Geld in ein Bankschließfach zu "verstecken" um es in Sicherheit zu haben ?


    Wäre toll wenn ihr mir Antwortet, bin mit den Nerven echt am Ende......thats life


    Vielen Dank vorab

  • Hallo Hope,


    Zunächst die Frage, wo bleiben die Kinder?


    Hat deine Frau eigenes Einkommen?


    Die Rentenversicherung wird ebenso im Versorgungsausgleich eingerechnet wie deine Rentenversicherung.


    Die Anwartschaften während der Ehe werden zur Hälfte auf beide Partner aufgeteilt.


    Ihr seid eine Zugewinngemeinschaft?


    Dann bekommt deine Nochfrau die Hälfte deines Zugewinnes des Hauses.


    lg
    edy

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  • Hallo edy,


    mit wäre am liebsten das die Kinder bei mir bleiben und meine Frau sich mit einem anderen verkrümelt...aber das wird so nicht realistisch gehen d.h. die Kinder bleiben bei der Mutter.
    Wir leben in einer Zugewinngemeinschaft und meine Frau verdient ca. € 1000,- / monat netto.
    Würde ich das Haus verkaufen bekäme ich sie die Hälfte obwohl sie keinen Euro investiert hat ?
    Kannst Du mir auch noch einen Tip geben ob es Sinn macht das Ersparte in ein Bankschließfach zu geben...


    Danke vorab

  • Hallo Hope,

    Würde ich das Haus verkaufen bekäme ich sie die Hälfte obwohl sie keinen Euro investiert hat ?
    Kannst Du mir auch noch einen Tip geben ob es Sinn macht das Ersparte in ein Bankschließfach zu geben...


    Zum Haus:


    Habt ihr jeder einen Geldbetrag ( oder Aktien,Konten,Bauspar usw.) in die Ehe mitgebracht?


    Zum Bankschließfach:


    kein Kommentar


    lg
    edy

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  • meine Frau hat nichts mich in die Ehe gebracht. Ich habe eine Tagesgeldkonto sowie Investmendfons , die ich aber schon vor der Ehe hatte und um dieses Geld geht es mir, damit es bei mir bleibt.
    Zum Haus: hat sie den irgendwelche Rechte ?


    Du/ihr seht ich bin total überfallen worden und irre noch recht planlos umher und versuche für mich den besten Weg aus dieser Situation zu finden. Habt ihr sonst noch einen Rat auf was man acht geben sollte ?

  • Hallo Hope,

    Ich habe eine Tagesgeldkonto sowie Investmendfons , die ich aber schon vor der Ehe hatte und um dieses Geld geht es mir, damit es bei mir bleibt.


    Wenn du dies nachweisen kannst ( zum Ehedatum), dann kommt es in dein Anfangsvermögen und du kannst es behalten.


    Nur die während der Ehe angefallenen Gewinne musst du zur Hälfte teilen.


    lg
    edy

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  • ok soweit verständlich unabhängig davon werde ich mir wahrscheinlich doch einen Abnwalt nehmen müssen.
    Nochmals zum Haus: sie dürfte ja keine Rechte habe solange ich das Haus behalte ist das richtig ?

  • Hallo Hope,


    ein Anwalt wird bei der Scheidung sowieso benötigt.


    Vieles vorher klären/vereinbaren. Anwälte kosten Geld.


    Warte bis deine Noch-Frau mit Forderungen auf dich zukommt.( Kindesunterhalt sollte sie übers Jugendamt (kostenlos)
    berechnen lassen.).




    Nochmals zum Haus: sie dürfte ja keine Rechte habe solange ich das Haus behalte ist das richtig ?


    Ein Richter könnte ihr das Wohnrecht im Haus einräumen.


    lg
    edy

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  • Hi,


    natürlich hat sie Rechte. Sie kann dort wohnen, im Streitfall würde ein Gericht über die Zuweisung der vormals ehelichen Wohnung zur alleinigen Nutzung entscheiden. Ob du dann eine Nutzungsentschädigung bekommst, eine Miete quasi, das ist eine ganz andere Frage. Auch wirst du ihr zumindest für das Trennungsjahr Unterhalt zahlen müssen, du verdienst ja offensichtlich bedeutend mehr als sie. Hausratsaufteilung, was in der Ehe angeschafft worden ist, gehört gemeinsam. Meist ist es so, dass derjenige, bei dem die Kinder bleiben, auch die Masse des Hausrats behält.


    Hast du denn schon mal mit ihr geredet? Vielleicht liegt ihr ja "einigungstechnisch" gar nicht so weit auseinander? Jedenfalls ist eine umfassende Erstberatung beim Anwalt dringend zu empfehlen.


    Herzlichst


    TK

  • keinen Euro gebracht und trotzdem Wohnrecht - wow- ok es geht auch um meine Kinder und sie sollen am wenigsten daran leiden.
    Sie müsste mir aber dennoch Miete bezahlen, ich bräuchte ja dann auch eine Unterkunft die Geld kostet....


    Das ist alles nicht ganz nachvollziehbar für mich: Sie macht Mist, bringt kein Geld ein, setzt sich in das gemachte Nest, lebt vom Feinsten und ich bin am Ende der Ar....obwohl ich nicht die Zündung war....

  • Hi,


    das Verschuldensprinzip ist 1976 abgeschafft worden. Ich schreib ja nicht, dass sie zwingend ein Wohnrecht hat. Nur, die eigene Wohnung steht unter besonderem Schutz des Grundgesetzes, und das ist nach der Erfahrung aus dem 3. Reich auch gut so. Warum eine Ehe auseinander geht, das hat doch ganz unterschiedliche Gründe. Und meist ist der Seitensprung doch nur das Resultat nach einem Auseinanderleben/einer Krise. Und sie arbeitet doch. Sie hat sich ausserdem um die Kinder gekümmert (auch das ist ein Job!). Den Haushalt geschmissen. Ihr habt euch für dieses Programm entschieden. Und - ihr habt last but not least auch die Steuervergünstigungen gerne in Anspruch genommen.


    Auch die Ehe steht unter besonderem Schutz des GG. Dreimal "Hinweg von mir", das ist halt nicht. Und - jeder zahlt bei einer Trennung drauf. Nicht nur emotional, weil eine Lebensplanung kaputt geht, sondern eben auch finanziell. Mach dir das klar, denk an die tolle Steuerersparnis der letzten Jahre, plane dein Leben neu.


    Und suche einen Anwalt auf.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo,


    so das Ganze nimmt jetzt seinen Lauf und ich bin erstmal ausgezogen. Eine Frage habe ich noch an euch: wenn der Unterhalt für die Kinder und der Frau geregelt ist und ich verdiene im laufe der Zeit mehr Geld, bekommt dann meine Fau auch mehr oder nur das damalige vereinbarte

  • Hallo Hope,


    Von welchem Netto (Höhe) gehst du bei Mehrverdienst aus?


    lg
    edy

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    z.B. "Hallo"
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  • Na, das klingt ja schon alles viel vernünftiger als am Anfang. Was Kindesunterhatl angeht, da schaust du in die Düsseldorfer Tabelle, da wirst du sehen, dass es immer gewisse GEhaltssprünge gibt. Anders ausgedrückt, nicht jede Gehaltserhöhung muss sich auswirken. Bei Ehegattenunterhalt wird anders (spitzer) gerechnet. Aber, in beiden Fällen ist zu berücksichtigen, dass du in einem halben Jahr eine ungünstigere Steuerklasse hast. Und ich hab erhebliche Zweifel, dass Unterhalt für die dann Exfrau noch nach der Scheidung zu zahlen ist. Steht denn in dieser Zeit was gravierendes an?


    Herzlichst


    TK

  • Hallo Piet1337,


    Scheidung online mit Haus,Kindern usw ?,


    Du bist ein Witzbold!


    lg
    edy

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  • Hallo miteinander,


    aktuell scheint es so das es alles seinen Weg geht und wir nun im Detail rechnen. Hier stellt sich für mich 2 Fragen:
    beide Kinder sind privat Krankenversichert, kann ich hier den Betrag in Abzug bringen beim Unterhalt oder kommt dieser on Top zum Unterhalt ? Wer bezahlt den Kindergartenbeitrag im Monat ?


    Vielen Dank schon mal für eure Antwort

  • Einige Wochen sind nun vergangen und es konnte einiges geregelt werden. Habe meiner Noch-Frau gesagt das Sie zu Ihrer Eltern ziehen soll (wohnen ca. 500 mtr.) entfernt und ich in das Haus wieder einziehen kann. Hätte den Vorteil das die Kinder kurze Wege zum "Pendeln" haben und ich mir die Miete spare was ich wieder rum in die Kinder investieren kann. Sie lehnt es kategorisch ab und meint das sie es nicht interessiert und Sie bleiben will wo sie gerade ist.
    Mein Anwalt befindet sich schon im Osterurlaub, daher weis ich nicht ob ich die Möglichkeit habe Sie hier "raus zu klagen". Was meint ihr ?

  • Hi,


    hab ich doch schon weiter oben geschrieben, wie es geht. Nochmal nachlesen. Was mich allerdings immer wieder erstaunt, das ist die Selbstverständlichkeit, mit der Großeltern/Schwiegereltern in neue Lebenskonzepte eingebaut werden. "Geh zu deinen Eltern zurück", das ist ja wie dreimal "hinweg von mir." Eine Aufnahmepflicht von Töchtern nach gescheiterten Ehen gibt es so meines Wissens nicht mal mehr in sehr konservativ geprägten muslimischen Staaten.


    Der Anwalt wird ja nicht ewig im Urlaub sein.


    Herzlichst


    TK