Hallo,
ich hätte mal eine Frage.
Wie sieht das mit dem KU aus, da ja:
- Selbstbehalt erhöht wurde
- Kindergeld rückwirkend zum 1.1. erhöht wurde
- KU gestiegen ist?
zu meiner Situation:
3 Kinder, 18, 16 und ab September 12
bei der Scheidung wurden 105% KU festgelegt, also um eine Stufe nach unten gerutscht wegen den 3 Kindern.
kann ich jetzt einfach die Rechnung so machen:
1900€ nach Gruppe2 - Selbstbehalt = zählbarer Unterhalt?
Denn mit der Erhöhung der DDT würde mir weniger als der Selbstbehalt bei 105% bleiben.
würde mich sehr über ne Info freuen.
Gruß
Andre