Neue Frau mit 3 Kindern, 2 gemeinsame Kinder und Unterhalt an das alte kind

  • Hallo,
    wie ich der Düsseldorfer Tabelle entnehmen kann, muss ich ab August noch mehr für meine Tochter aus erster Ehe bezahlen!!
    Ich habe ein Einkommen von 2000€ Netto.
    Das Kind aus erster Ehe ist nun 12 Jahre alt.
    meine neue Frau, schwanger mit unserem zweiten gemeinsamen Kind und 3 Kindern aus erster Ehe, für diese wir NICHTS an Unterhalt bekommen (Unterhaltsvorschuss bereits nach 7 Jahren ausgelaufen).
    Laut Düsseldorfer Tabelle, wenn ich sie richtig lese, bin ich verpflichtet, jetzt 389€ an das Kind aus erster Ehe zu überweisen.
    Für uns blieben 1611€ übrig. Für meine Frau, mich und 5 Kindern in unserem Haushalt. (+Kindergeld für die 5, also ca. 1000€)
    Das steht doch in keinem Verhältnis!!??
    Bin ich den Kindern aus Ihrer ersten Ehe vielleicht auch Unterhaltspflichtig? Dann würde in der Düsseldorfer Tabelle "ab 4. Kind" greifen und müsste ganze 12,50€ weniger bezahlen.
    Oder erhöht sich unser Selbstbehalt?
    Wie errechnet sich der Selbstbehalt meiner Familie und mir?

  • Hallo unknowuser,


    sind die 2000€ Netto bereits bereinigt?


    lg
    edy

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