Scheidung unvermeitbar

  • Hallo zusammen


    ich habe vor kurzem erfahren das meine Frau mich betrogen hat und das sie den kontakt auch nicht abbrechen will.
    Daher ist unsere scheidung wohl unausweichbar.
    Da ich aber nun nicht ins offene messer rennen möchte, wollte ich euch fragen ob ihr mir ein paar fragen beantworten könnt ( ja ich weiß bestimmt zum 1000 mal)


    Tatsachen
    sind seid 12 Jahren zusammen
    10 Jahre verheiratet
    2 kinder von 8 und 6 Jahren
    leben in einer Wohnung
    ich bin allein verdiener (3500€ Brutto) und meine Frau ist Hausfrau (letzte mal vor ca. 5 Jahren halbtags gearbeitet)
    1 gemeinsames Auto
    einen Kredit der auf uns beide läuft


    meine Fragen
    ich beantrage die scheidung und somit beginnt das trennungsjahr?
    WIr leben ja in einer gemeinsamen Wohnung wenn ich nun mir eine neue suche und da einziehen will wie wird das Finanzell gemacht. kann ja keine 2 Wohnungen bezahlen
    Wenn Sie auch eine neue Wohnung hat muss ich dann beide bezahlen?
    Was muss ich den alles bezahlen ?
    hab zwar noch einiges mehr an fragen aber denke mal soll erstmal reichen bin auch im forum noch am stöbern

  • Hallo Johnston,


    Die Scheidung kann erst nach dem Trennungsjahr beantragt werden. ( Trennung sollte aber nachweisbar sein).


    Bleiben die Kinder bei ihr musst du Kindesunterhalt und Trenungsunterhalt zahlen.


    Dir bleiben maximal 1200€.


    lg
    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • @edy danke für die schnelle antwort.nulldas mit dem Trennungsjahr war mir bewust nur ich weiß nicht wie ich das dann finanzell machen kann
    ich würde mir eine Wohnung suchen meine frau müste dies dann ja auch machen (denke ich da die jetzige wohnung nicht bezahlt werden kann)
    wie wird da dann geregelt wer regelt das.
    muss ich dann beide wohnungen bezahlen?? bekommt sie ab dem ersten trennungstag unterhalt??
    Zur einem Trennungsjahr muss ich doch das finanzelle sowie die gemeintschalftlichen haushalt trennen damit es anerkannt wird oder?

  • Hallo,


    Zur einem Trennungsjahr muss ich doch das finanzelle sowie die gemeintschalftlichen haushalt trennen damit es anerkannt wird oder?


    Was ihr finanziell macht ist eure Sache.( wenn ihr euch einigen könnt).


    Nur jeder sollte sein eigenes Konto haben. Einkäufe,kochen,waschen usw. sollte jeder für sich machen.


    Man kann auch in der gemeinsamen Wohnung "getrennt" leben.


    Im Folgejahr nach der Trennung ist die Steuerklasse zu wechseln.


    lg
    edy

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  • Hi,


    wir haben immer wieder das Problem, dass eine funktionierende wirtschaftliche Einheit durch Trennung nicht automatisch in zwei funktionierende Einheiten mutiert. Schau mal in die Düsseldorfer Tabelle. Dann weisst du in etwa, was du an Kindesunterhalt zahlen musst. Erst danach ist der Ehegattenunterhalt dran. Dir muss aber ein Selbstbehalt von 1300 € bleiben. Also, Netto-Einkommen nehmen, bereinigen, dann Kindsunterhalt berechnen. Und erst dann kommt der Rest, sprich der Ehegattenunterhalt dran. Da sollte dann eine Einigung hinsichtlich der Kreditabwicklung erfolgen.


    Da ja doch einige Probleme da sind, würde ich dringend empfehlen schon jetzt einen Anwalt aufzusuchen, der dann mal sauber rechnen kann, damit du weisst, wo ihr steht, finanziell. Und, den Antrag auf Ehescheidung kann man in der Regel schon nach ca. 9 Monaten der Trennung stellen. Das wäre auch in deinem Sinn. Ich gehe nämlich davon aus, dass nachehelicher Unterhalt für die Frau nicht anfällt. Also, je zügiger geschieden wird, desto günstiger für dich. Und ein Anwalt wird ja eh gebraucht.


    Herzlichst


    TK

  • Danke noch mal für die schnellen und guten antworten.
    im moment muss ich mich erstmal sammeln und alles auf die Kette bekommen.
    Es bleiben zwar immer noch fragen offen oder die stell ich dann wenn ich bissel mehr ruhe habe.

  • Wenn die Kinder über 3 Jahre alt sind wie es bei euch der Fall ist, dann wäre die Mutter nach der Trennung eigentlich verpflichtet wieder arbeiten zu gehen wenn eine Kinderbetreuung in der Zeit möglich ist.
    Nach der Scheidung ist die Mutter normalerweise sogar verpflichtet eine VOLLZEIT-Stelle anzunehmen wenn keine wichtigen Gründe dagegensprechen! Auch hier muss natürlich eine Kinderbetreuung wie Kindergarten, Hort, Mittagsbetreuung etc. gegeben sein! Wenn sie sich aber weigert Arbeiten zu gehen, dann ist das nicht mehr dein Problem...