Guten Abend liebe Forumgemeinde,
ich google schon seit Tagen und komme mit einer Frage nicht weiter, vielleicht kann mir hier im Forum jemand helfen.
Frage: Wie begründet sich die evtl. höhere Bedarfssumme des Volljährigen, wenn er noch bei einem Elternteil wohnt.
Bei der Bedarffeststellung eines privilegierten Volljährigen wird
a) wohnt der Volljähriger noch bei einem Elternteil die 4. Stufe der Düsseldorfer Tabelle herangezogen und
b) hat der Volljähriger einen eigenen Hausstand eine fixe Summe von 670,00 Euro genannt.
In meinem Fall ist die Summe der bereinigten Einkommen beider Elternteile mehr als 5.000 Euro, somit stehen dem Volljährigen, der noch bei einem Elternteil wohnt, 807,00 Euro im Monat zu. Würde er eine eigene Wohnung haben, stünde ihm lediglich 670,00 Euro zu.
Und hier komme ich mit meiner Logik nicht weiter: wenn das Kind noch zu Hause wohnt, hat es praktisch keine Ausgaben für den täglichen Bedarf, bekommt aber 807,00 Euro.
Würde das Kind selbstständig wohnen, hätte es Ausgaben für Wohnung, Essen, Körperpflege usw., bekommt aber nur 670,00 Euro.
Oder habe ich irgendwie einen "Knick" in meiner Logik???
Vielen Dank für die Antwort schon im Voraus!