Ausbildung bei der Polizei/noch Unterhalt: ?

  • Hallo Leute.
    Zahle seit 15 Jahren brav meinen Unterhalt an meinen inzwischen 20 Jährigen sohn der jetzt endlich eine stelle hat zur Ausbildung bei der Polizei und die fängt am 01.09.2015 an.
    Meine Frage: ER verdient dann netto ca.1000 euro. Normalerweise müsste ich doch ab September nichts mehr zahlen oder.? ?(

  • Hallo Terminator,


    Besteht ein Unterhaltstitel/Jugendamtsurkunde? ( der über das 18.Lebensjahr hinaus geht?).


    Was hat Sohn zwischen dem 18. und dem 20. Geburtstag gemacht ? Schule? Ausbildung?


    lg
    edy

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  • Wenn die Auszahlung der September-Vergütung an den Sohn noch im September erfolgt, muss der Vater ab sofort keinen Unterhalt mehr bezahlen (Ausnahme: Zahlungsrückstände).


    Falls ein Titel besteht, den Sohn kurzfristig und nachweislich zum Verzicht auf alle Rechte daraus auffordern. Alle vollstreckbaren Urkunden, Beschlüsse und Urteile (also Titel), die ausschließlich diesen Kindesunterhalt betreffen, sind auf Verlangen an den Vater herauszugeben. Das wäre die einvernehmliche Regelung.


    Erfolgt aber weder Verzicht noch Herausgabe, kann Vater mit Anwalt beim zuständigen Gericht Antrag auf Abänderung und dann Herausgabe stellen. Sohn bekommt alle Kosten aufgebrummt.


    Was hat Sohn zwischen dem 18. und dem 20. Geburtstag gemacht ? Schule? Ausbildung?


    Ist für die Beantwortung der Ausgangsfrage völlig blase.

  • edy schrieb:
    Was hat Sohn zwischen dem 18. und dem 20. Geburtstag gemacht ? Schule? Ausbildung?



    Ist für die Beantwortung der Ausgangsfrage völlig blase.


    Evtl. wurde ja unnötigerweise Unterhalt geleistet? dürfte der TE doch wissen wollen?


    Unterhaltstitel besteht aber ich weiss nicht wie lange hinaus.


    Dann besteht die Gefahr einer Vollstreckung, also erst die Gültigkeit des Titels feststellen.


    lg
    edy

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  • [quote='bissig','http://www.familienrecht-heute.de/forum/index.php/Thread/1720-Ausbildung-bei-der-Polizei-noch-Unterhalt/?postID=5317#post5317']Evtl. wurde ja unnötigerweise Unterhalt geleistet? dürfte der TE doch wissen wollen?


    Erklär das mal näher, Dusselchen.

  • Hallo bissig,


    Erklär das mal näher, Dusselchen.


    Zum Zeitpunkt meiner Frage war nicht bekannt was der Sohn zwischen dem 18.Geburtstag und dem 20.Geburtstag gemacht hat?


    Schule/Ausbildung Nein?


    Dann hätte ihm kein Unterhalt zugestanden.


    Und du scheinst ja ein ganz schlauer zu sein?


    lg
    edy

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