Hallo,
ich habe eine 12 Jährige Tochter aus erster Ehe für die ich brav Unterhalt zahle. Der Unterhalt wurde 2008 neu ausgerechnet von der Beistandschaft vom Jugendamt. Zahle jetzt seit dem 01.08.2015 414 Euro. 115 %. Mein Nettogehalt beträgt 2500,00 Euro.
Ich wurde nochmal 2011 Vater . Bin mit der Kindesmutter auch zusammen. Müßte der Unterhalt nicht neu berechnet werden. Da meine 4 Jährige Tochter garnicht da rein fließt. Würde ich nicht mit den % in eine andere Gruppe reinrutschen?
Danke für die Antworten.......