Unterhalt neu berechnen lassen????

  • Hallo,


    ich habe eine 12 Jährige Tochter aus erster Ehe für die ich brav Unterhalt zahle. Der Unterhalt wurde 2008 neu ausgerechnet von der Beistandschaft vom Jugendamt. Zahle jetzt seit dem 01.08.2015 414 Euro. 115 %. Mein Nettogehalt beträgt 2500,00 Euro.
    Ich wurde nochmal 2011 Vater . Bin mit der Kindesmutter auch zusammen. Müßte der Unterhalt nicht neu berechnet werden. Da meine 4 Jährige Tochter garnicht da rein fließt. Würde ich nicht mit den % in eine andere Gruppe reinrutschen?


    Danke für die Antworten....... :)

  • Hallo Spiel,


    die 2500€ Netto sind bereinigt?


    Oder hast du z.B. Kosten für die Fahrt zur Arbeit ? Zinszahlungen usw.


    Ansonsten geht die Düsseldorfer Tabelle von 2 Kindern aus.


    lg
    edy

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  • Hallo edy,
    ich habe nochmal mein Einkommen neubrechnet also komme mit Weihnachtsgeld,Urlaubsgeld und Prämien auf 2800,00 Euro (habe alles zusammen gezogen und durch 12 geteilt). Ich habe es nicht bereinigt. Ich weiß nicht was man da abziehen kann. Kredit und eine Autofinanzierung habe ich auch. Wie berechnet man das dann?


    Gruß
    Spiel321

  • Hallo Spiel,


    selbst nach Bereinigung dürfte dein Einkommen noch 2500€ sein.


    dein Selbstbehalt den Kindern gegenüber ist 1080€.Du hättest also 1420€ für den Unterhalt.


    Bereinigung:
    googgle doch mal nach Unterhaltleitlinien nach deinem OLG


    z.B. Unterhalt Unterhaltleitlinien OLG Frankfurt


    das bereinigte EK liest du dann in der Düsseldorfer Tabelle ab und ziehst das halbe Kindergeld ab.


    Ich denke aber bei dir wird sich nichts an Unterhalt ändern ( eher zu deinem Nachteil).


    lg
    edy


    das bereinigte EK

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