Hallo,
Meine Tochter wird im November 19 Jahre alt, sie hat 1 Jahr ein bezahltes Praktikum gemacht, mit der Option übernommen zu werden. Da sie aber des Öfteren Krank war ist ihr klar gemacht wurden das eine Übernahme wegen zu ofter Krankheit nicht möglich ist. Sie hat sich nach dieser Mitteilung weder bemüht noch um einen Ausbildungsplatz gekümmert. Mit der Aussage ich bekomme ja Kindergeld und Unterhalt von meinem Vater. Mittlerweile habe ich sie überzeugen können sich beim Arbeitsamt zu Melden was nicht einfach war! Da bekommt sie nun Arbeitslosengeld in Höhe von 165€. In wie Weit bin ich nun verpflichtet und in welcher Höhe Unterhalt zu zahlen. Ist sie verpflichtet sich einen Shop zu suchen?
Dank im Voraus.
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Hallo Jack,
Unterhalt steht der Tochter nur zu, wenn sie in Ausbildung oder Schule ist.
Dann aber von Mutter und Vater.
Besteht ein Unterhaltstitel/Jugendamtsurkunde?
Ist sie verpflichtet sich einen Shop zu suchen?
Dank im Voraus.Du meinst einen Job ? Sonst hat sie halt kein Geld.
lg
edy -
Hallo Edy,
Danke, da lag ich mal garn nicht so verkehrt. Ich habe schon auf verschiedenen Internetseiten
einiges herausgelesen. Und ja ich meinte einen "Job"
und nein es besteht kein Unterhaltstitel mehr.lg
Jack -
Hallo Jack,
wenn kein Titel besteht, kannst du den Unterhalt einstellen.
Sie hat ja nun Zeit zu arbeiten.
lg
edy