Hallo
Ich bin neu hier und hätte auch gleich eine wichtige Frage. Ich weiss nicht, ob ich in dieser kategorie richtig bin.
Wir wollen uns scheiden lassen . Ich habe vor 9 Jahren ein Haus von meinem Vater als vorgezogene Erbschaft überschrieben bekommen. Ich stehe allein im Grundbuch. Nun meine Frage. Der Grundwert des Hauses ist in den letzten Jahren ca 450.000 Euro gestiegen. Demnach müsste ich den halben Zugewinn an meinen Mann auszahlen. Da ich aber nichtansatzweise über soviel Kapital verfüge, muss ich mich nun verschulden???
Da auf dem Haus eine Rückforderungsklausel besteht, die aussagt, das ich das Haus nicht verkaufen sowie beleien darf, sind mir finaziell die hände gebunden..
Wr kennt sich damit aus?
Herzlichen Dank für eine fundierte Antwort
Britta