muss ich mich verschulden, um den Zugewinn von 225.000 € an meinen mann auszuzahlen??

  • Hallo :-)


    Ich bin neu hier und hätte auch gleich eine wichtige Frage. Ich weiss nicht, ob ich in dieser kategorie richtig bin.


    Wir wollen uns scheiden lassen . Ich habe vor 9 Jahren ein Haus von meinem Vater als vorgezogene Erbschaft überschrieben bekommen. Ich stehe allein im Grundbuch. Nun meine Frage. Der Grundwert des Hauses ist in den letzten Jahren ca 450.000 Euro gestiegen. Demnach müsste ich den halben Zugewinn an meinen Mann auszahlen. Da ich aber nichtansatzweise über soviel Kapital verfüge, muss ich mich nun verschulden???
    Da auf dem Haus eine Rückforderungsklausel besteht, die aussagt, das ich das Haus nicht verkaufen sowie beleien darf, sind mir finaziell die hände gebunden..


    Wr kennt sich damit aus?


    Herzlichen Dank für eine fundierte Antwort


    Britta

  • Hallo Britta,


    das Haus ist schuldenfrei?


    Wer hat den Verkehrswert des Hauses vor neun Jahren? und heute festgestellt?


    lg
    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Hallo,


    generell kann das Gericht beim Zugewinnausgleich auch eine Stundung zulassen...vor allem wenn es grob unbillig wäre, wenn der ausgleichspflichtige Partner den Betrag mit einem mal leisten müsste. da es sich bei dem haus um ein Erbe handelt, können die gerichte kaum daran interessiert sein, dass du es verkaufen musst. du lebst ja schließlich da drin, nehm ich an.


    Den Wertzuwachs müsste man dann auch nochmal genauer betrachten...