Hallo,
auf verschiedenen Internetseiten lese ich:
Bei volljährigen Kindern, die noch im Haushalt eines Elternteils leben, wird der Kindesunterhalt nach der vierten Altersstufe der Düsseldorfer Tabelle errechnet.
Ich hatte bislang Unterhalt nach Stufe 10 bezahlt. Meine Tochter hat jetzt eine Ausbildung begonnen.
1.Gelten nicht mehr die Nettoeinkommen?
2.Warum reduziert sich der Anspruch so stark?