Hallo
Ich bin eben nach Hause gekommen und hatte mal wieder Post vom Jugendamt.
Ich habe einen 12 Jährigen Sohn für den ich Unterhalt bezahle. Nun möchte das Amt das ich mein Einkommen neu berechnen lasse. Das Problem ist nur, das ich in ca 3 Monaten heiraten möchte, wir dann eine größere (und deutlich teurere) Wohung brauchen und das meine Zukünftige Studentin ist und kein Einkommen hat. Nun frage ich mich, ob ich solch eine Neuberechnung auch fordern kann, wenn sich meine Lebensumstände derart drastisch ändern. Und ob in der Berechung die Mehrbelastung die ich für meine künftige dann offiziell aufbringen muss, auch niederschlagen.
Habe auch gleich noch eine zweite Frage. Da ich beruflich sehr viel unterwegs bin, zahlt mir mein Arbeitgeber einen Verpflegungsmehraufwand. (zwischen 14 - 48 Euro pro Tag, abhängig davon wie lange ich weg bin und ob ich im In- oder Ausland arbeite)
Findet dieser auch Rücksicht in der Berechnung? Denn ich habe ja tatsächlich einen deutlichen Mehraufwand an Verpflegung da ich unterwegs eben nicht kochen kann sondern mir ständig Essen kaufen muss. Auf der Lohnabrechung is er Seperat ausgewiesen, macht aber eben doch einen großen Teil des mir ausbezahlten Lohns aus. (rund 500 € pro Monat)
Danke für eure Hilfe.
Maraku