Unterhalt Patchworkfamilie

  • Guten Tag an alle... Ich stelle mich kurz vor und erkläre meine Situation:


    Mein Mann und ich leben seit knapp 10 Jahren in einer klassischen Patchworkkombination.
    Er hat 2 Kinder mitgebracht (jetzt 13 und 14 Jahre; leben bei der Mutter) "seine Kinder"
    Ich habe 2 Kids mitgebracht (leben beide bei uns, jetzt 14 und 10 Jahre; Vater von Kind 14 Jahre lebt von Harz4 und kann nicht zahlen, Vater von Kind 10 Jahre ist verstorben und das Kind erhält Halbwaisenrente)"meine Kinder"
    Wir haben ein gemeinsames Kind ( jetzt 8 Jahre, lebt natürlich auch bei uns)"unser Kind"


    Bis vor 2 jahren haben wir von hartz4 gelebt mein mann galt als Zahlungswillig aber nicht fähig


    Jetzt arbeitet er vollzeit und verdient genug das wir (mit hilfe von Wohngeld) vom Amt weg sind. Wir liegen zwar nur knapp überm Satz aber es reicht zum Überleben


    Die Mutter seiner Kinder will natürlich unterhalt haben. Ist ja auch richtig so. Sorgen macht uns nun die Höhe des Unterhalts. Wir finden keine Berechnung im Internet die alle faktoren berücksichtigt. Zu dem wird das Jugendamt, welches die mutter beauftragt hat, natürlich nicht unbedingt zu unseren Gunsten rechnen.


    Mein Mann ist Alleinverdiener. Ich kann noch nicht arbeiten. Habe ein Nierenleiden und zu dem hat unser gemeinsames Kind eine Pflegestufe und muss sehr intensiv betreut werden.
    Laut berechnung im Internet zb. hat mein mann einen Selbstbehalt von 1079 Euro (er verdient im schnitt 1900,- netto)
    Von diesen 1079 ,- müsste er dann die Miete alleine zahlen, Stadtwerke...
    Ich vermute, das wir nach dem Abzug vom unterhalt (ich weiß ja das der Unterhalt unseres gemeinsamen kindes hier im Haus bleibt) wieder Aufstocken müssen beim jobcenter....



    Meine frage: Ist es richtig das wir durch die Unterhaltszahlungen wieder in Hartz4 abrutschen dürfen????


    PS; berechnung durch das Jugendamt der Mutter läuft und wir warten auf ein ergebnis. Ich wollte nur erstmal hier fragen ob mir jemand helfen kann... Ein Anwalt würde mir für diese Fragestellung schon knapp 50 bis 100 ,- in Rechnung stellen


    Liebe Grüße


    Preußner

  • Hallo,



    Zitat

    Von diesen 1079 ,- müsste er dann die Miete alleine zahlen, Stadtwerke...


    Hinzu kommt natürlich noch das Kindergeld sowie die Halbwaisenrente.


    Steht dem 10 Jährigen Kind evtl. noch Unterhaltsvorschuss zu? ( Unterhaltskasse/Jugendamt).


    Wenn er Unterhalt zahlt ( der tituliert ist) wird dieser m.E. beim ALGII von seinem anrechenbaren Einkommen abgezogen.


    Fragt deshalb beim JC nach.


    Und ja ihr dürft wieder in ALGII rutschen.


    lg
    edy

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  • Hallo,


    dein Mann hat gemäß der sog. Düsseldorfer Tabelle einen Selbstbehalt gegenüber seinen Kindern von 1080 Euro.
    Für die Berechnung des Unterhalts für "seine Kinder" werden nur "seine Kinder" und "unser Kind" berücksichtigt, also nur die drei Kinder, deren biologischer Vater er ist.


    Betreffend deinem Kind, dessen Vater vom jobcenter Leistungen erhält würde ich mich an das Jugendamt -Beistandschaften- wenden. Meines Wissens gibt es die Möglichkeit gegen den Kindesvater im sogenannten "Vereinfachten Verfahren zur Unterhaltsfestsetzung" einen Titel auf Zahlung von Unterhalt der Stufe 1 (Einkommen bis zu 1.500 Euro monatlich) zu erwirken. Diesen kann der Kindesvater dann dem jobcenter vorlegen, das den Unterhalt für das Kind übernimmt.
    Das Jugendamt hilft im Rahmen einer Beistandschaft § 1712 ff BGB dem Elternteil, bei dem das Kind lebt, den Unterhalt von dem anderen Elternteil zu berechnen und einzufordern, ggf. auch zu vollstrecken.


    Sind für den 10jährigen die Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz von 72 Monaten (UVG) schon ausgeschöpft?


    Meine Ansicht nach ist es möglich, dass ihr wegen der Nichtzahlung des Vater deines 14-jährigen Kindes wieder aufstocken oder andere Sozialleistungen beantragen müsst.

  • Hallo,


    [

    Diesen kann der Kindesvater dann dem jobcenter vorlegen, das den Unterhalt für das Kind übernimmt.


    Ich glaube wie ich oben schon schrieb:
    Der Unterhalt kann nur vom anrechenbaren Einkommen abgezogen werden.


    Es muss aber Einkommen durch Arbeit vorhanden sein .


    lg
    edy

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  • @edy ich frage mich nur ob es richtig ist das "meine" Kinder ins Hartz4 rutschen, damit "seine" Unterhalt bekommen. Das er überhaupt zahlt steht ganz ausser frage. Er hat "sie gemacht also soll er zahlen" .... meine Meinung...


    @Rebecca Anspruch auf UVG besteht für den 10 jährigen nicht mehr seid ich wieder verheiratet bin. Seid dem Tag muss ja mein mann für den Naturalunterhalt "meiner" Kinder aufkommen. (O-Ton der dame von der Beistandschaft die ich für "meine Kinder "habe) Aber das mit dem Unterhaltsanspruch der Stufe 1 werde ich nochmal prüfen lassen