Bewährungsauflage nicht eingehalten

  • hallo ich hab da mal eine frage


    mein mann hat ein unehelicheskind für das er seit fast 15 jahren kaum unterhalt zahlt es kam paarmal zur verhandlung immer bekam er bewährung
    nun ist es so das er arbeitslos wurde und beim gericht bat nur 150 euro zahlen zu dürfen bis er neue arbeit hat so das gericht schrieb ihm das es ok sei er bekam die bewährungsauflage eine neue arbeitsstelle sofort zu melden und mindestens 10 bewerbungen vorzulegen beides tat er nicht er hat seit monaten eine neue arbeitsstelle aber teilte dies nicht mit zahlt weiter nur die 150 euro obwohl er mehr zahlen müsste die mutter des kindes teilte diesen verstoss nun dem gericht mit


    meine frage ist nun was passiert nun mit ihm?

  • Guten Abend!


    Ganz einfach. Er hat gegen Bewährungsauflagen verstoßen. Wenn das Gericht davon erfährt, wird die Bewährung widerrufen und die ausgeurteilte Strafe muss abgesessen werden.


    LG chico

  • Hi,


    hier ist zwischen Zivilrecht und öffentlichem Recht (Strafrecht) zu unterscheiden. Strafrechtlich gesehen kommt er davon, wenn er eben die 150 € im Monat zahlt. Zivilrechtlich gesehen häufen sich keine Schulden an, wenn er den austitulierten Betrag bezahlt. Also, das sind zwei paar Schuhe.


    Wie reagieren? Einmal dem Gericht den Verstoss mitteilen. Und dann kann man natürlich auch erneut Strafanzeige erstatten. Denn ausgeurteilt ist nur der Zeitraum xy. Nicht der Folgezeitraum.


    Herzlichst


    TK

  • Ohne Besserwisserisch wirken zu wollen:
    Das Kind muss von etwas leben
    und Richter und Rechtspfleger am Amtsgericht machen sie Bewährungsüberwachung nicht zum Spaß und auch nicht aus Arbeitsmangel.


    strafrechtlich:
    Er hat gegen die Auflage verstossen die Bewerbungen vorzulegen und die neue Arbeitsstelle sofort zu melden.
    Es kommt auf den genauen Wortlaut des Bewährungsbeschlusses an. Wenn im Bewährungsbeschluss steht, dass er den vollen Unterhalt zu zahlen hat, kann die Zahlung von NUR 150 Euro auch zu einem Verstoss gegen den Bewährungsbeschluss darstellen und somit zu Bewährungswiderruf und Absitzen der Haftstrafe führen.


    Die Kindesmutter könnte auch erneute Strafanzeige wegen des nunmehr zu-wenig-zahlens erstatten.
    Dies kann zu einer erneuten Strafe und zum Widerruf der Bewährung führen, da er sich eben gerade nicht bewährt hat sondern erneut wegen desselben Deliktes straffällig geworden ist.


    Wie reagieren?
    Sofort zu einem guten Fachanwalt für Strafrecht, wegen des Vergangen beraten lassen, den zu wenig bezahlten Unterhalt nachzahlen und die fehlenden Unterlagen dem Gericht vorlegen Künftig den Unterhalt in geschuldeten Umfang voll und pünktlich bezahlen - auch wenn man sich darüber ärgert.

  • Na ja, da frag ich mich, wer den guten Anwalt bezahlen soll. Fachanwälte für Strafrecht, die nehmen normalerweise ein Stundenhonorar, welches Meilen von dem entfernt ist, was die Mutter in diesem Fall bezahlen kann. Und das zahlt ihr keiner zurück.


    Sie hat doch schon den stärksten Verbündeten, den man haben kann, nämlich den Richter. Abgesehen davon wird die Bewährungsüberwachung von der Staatsanwaltschaft als Vollstreckungsbehörde durchgeführt.


    Herzlichst


    TK

  • @TK
    wie erklärst du dir dann diese Vorschrift?


    § 453b Strafprozeßeordnung
    Bewährungsüberwachung
    (1) Das Gericht überwacht während der Bewährungszeit die Lebensführung des Verurteilten, namentlich die Erfüllung von Auflagen und Weisungen sowie von Anerbieten und Zusagen.
    (2) Die Überwachung obliegt dem für die Entscheidungen nach § 453 StPO zuständigen Gericht.


    Die Staatsanwaltschaft vollstreckt -wie die Bezeichnung Strafvollstreckungsbehörde schon sagt- die Strafe nach Bewährungswiderruf.

  • Das Vrs im Aktenzeichen rührt daher, dass die Akte nach Rechtskraft des Urteils an die Staatsanwaltsschaft zur Erstellung der Kostenrechnung und zur Meldung des Urteils an das Bundeszentralregister (BZR) geleitet wird.
    Danach geht die Akte zurück an das Amtsgericht -Strafabteilung-. Dort überwachen die Rechtspfleger (Beamte des gehobenen Dienstes) die Erfüllung der Bewährungsauflagen.
    Werden die Auflagen nicht erfüllt legt der Rechtspfleger die Akte dem (Straf-)Richter zum Widerruf der Bewährung vor. Nach Rechtskraft des Bewährungswiderrufs wird die Akte an die Staatsanwaltschaft zur Vollstreckung der Strafe übersandt.

  • Hi,


    schau mal in § 451 StPO. Vollstreckungsbehörde ist und bleibt die Staatsanwaltschaft. Die Vollstreckungsabteilung dort (ja, die gibt es wohl in allen Staatsanwaltschaften, früher machte das Staatsanwalt, der auch das Ermittlungsverfahren gleitet hat) überwacht die Einhaltung der Bewährungsauflagen. Schreibt z.B. die gemeinnützigen Institutionen an, bei denen als Bewährungsauflage Geld eingehen sollte, Stunden abzuleisten waren. Dem Gericht werden die Akten nur dann vorgelegt, wenn eine Entscheidung erforderlich ist. Geführt und auch abgelegt werden die Akten bei der Staatsanwaltschaft.


    Herzlichst


    TK