Wie viel und wie lange noch Ehegattenunterhalt

  • Hallo liebe Gemeinde,


    folgende Situation: Mein Mann hat aus erster Ehe (Dauer 2J.) 2 Kinder (beide 6, gerade eingeschult!). Seine Ex-Frau geht für 400,-€ arbeiten, die Kinder sind nach der Schule in der Nachmittagsbetreuung bis ca. 16.00 Uhr.


    Wir sind seit 1 Jahr verheiratet, unsere Tochter ist 2 Jahre und geht in den KiGa.


    Mein Mann verdient ca. 3000,-€ Netto im Monat. Ich arbeite 30 Stunden die Woche für ca. 1200,-€


    Z. Z. zahlt er 1000,-€ mtl. an seine Ex. ca. 550-,€ für die Kinder und 450,-€ Ehegattenunterhalt.


    WIe lange muss er den Ehegattenunterhalt noch zahlen? Müsste seine Ex nicht langsam "ihr eigenes Geld" verdienen? Ihr ist doch sicherlich mehr als ein Nebenjob zuzumuten, oder?!


    Wäre schön, wenn sich jemand dazu äußern könnte, bzw. jemand vl. eigene Erfahrungen mitteilen könnte.


    Gruß,
    lebelle

  • Hallo lebelle,


    In der Vereinbarung steht nicht die Dauer des Ehegattenunterhalt drin?


    Ist die Kinderbetreuung mit Kosten ( außer Essen) verbunden?


    lg
    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Hi,


    das kann man so schnell und pauschal nicht beantworten. Kommt auf die Kinder an (sind ja immerhin zwei), auf die Arbeitsmarktlage. Was mich allerdings stutzig macht, das ist der geringe Anteil des Kindesunterhaltes in diesem Unterhaltspaket. Ich komme da auf mehr. Wer hat das denn ausgerechnet? Ist da das Alter der Kinder berücksichtigt worden?


    Herzlichst


    TK

  • Also der Gesamtunterhalt ist "damals" durch einen Titel auf 1000,-€ festgelegt worden. Soweit ich weiß, ist da keine Befristung drin. Außer, wenn sich die Einkommensverhältnisse ändern.


    Damals waren es eben noch 550,-€ für die Kinder. Mittlerweile sollte das mehr sein, da gebe ich eucht recht. Laut DDT sind es jetzt ca. 700,€. Die soll sie ja auch bekommen. Aber die restlichen 300,-€ würden wir gerne für uns behalten.


    Macht es Sinn mit diesem Sachverhalt vor Gericht zu ziehen und evtl. noch mehr als vorher zu bezahlen plus die ganzen Gerichtskosten?

  • Ihr habt die Möglichkeit einer Abänderungsklage wenn sich die Einkommensverhältnisse geändert haben!
    Der festgesetzte Kindesunterhalt von 550 Euro entspricht 225 Euro pro Kind und war bis vor kurzem der Mindestunterhalt für Kinder unter 6 Jahren.


    Man kann es zwar nicht pauschal sagen, weil es manchmal auf den Einzelfall ankommt. Aber grundsätzlich ist es so:
    Die Kindesmutter ist nach der Scheidung ab dem dritten Geburtstag der Kinder grundsätzlich zu einer Vollzeit-Tätigkeit verpflichtet. Allerdings nur, soweit es die Kinderbetreuung zulässt. Da die Kinder scheinbar bis 16 Uhr in der Nachmittagsbetreuung sind, wäre der Kindesmutter hier eine Vollzeitstelle möglich.
    Wenn sie sich keine Vollzeitstelle sucht und auch keine schwerwiegenden Gründe dafür hat, dann wird der Kindesmutter ein fiktives Einkommen angerechnet. Das heißt es wird in der Unterhaltsberechnung einfach so getan als hätte sie ein Vollzeiteinkommen. Demnach ist sie dann wohl nicht mehr bedürftig und hat überhaupt keinen Anspruch mehr auf Ehegattenunterhalt!!!


    Du selbst hast mit dem unterhaltspflichtigen Vater ein zweijähriges Kind. Demnach bist du sogar noch vor der Ex-Frau unterhaltsberechtigt. Du hast zwar selbst ein Einkommen, aber das ist dir aktuell wahrscheinlich nicht in voller Höhe anzurechnen, da du nicht zum Arbeiten verpflichtet bis solange euer Kind unter drei Jahre ist!


    Und was den Kindesunterhalt betrifft:
    Alle drei Kinder sind gleichberechtigt, das heißt, alle drei Kinder haben den gleichen Anspruch auf Kindesunterhalt. Allerdings sind die Altersstufen zu beachten! Ab dem 6. Lebensjahr fallen die Kinder in eine höhere Eingruppierung!


    Dann kommt es auf das Einkommen deines Mannes an! Er hat seinen Nettolohn, Steuererstattung, evtl. Zinseinkünfte, Mieteinnahmen, Wohnwert wenn man im eigenen Haus wohnt... Davon kann er dann z.B. seine Fahrtkosten zur Arbeit abziehen, Altersvorsorge, evtl. Schulden... Und je nach dem was dann übrig bleibt ist dann die Unterhaltshöhe nach den Einkommensstufen zu bemessen. Schau dir mal die Düsseldorfer Tabelle an. Dort kannst du sehr leicht rausfinden wieviel dein Mann für die Kinder bezahlen muss! Das Kindergeld der beiden anderen Kinder wird wahrscheinlich der Kindesmutter ausgezahlt. Daher ist dann das halbe Kindergeld beim Kindesunterhalt anzurechnen! Die Düsseldorfer Tabelle geht auch immer von 2 unterhaltspflichtigen Personen aus. Bei euch sind es aber 4-5 (die drei Kinder, du und evtl. die Ex, allerdings gehe ich nicht davon aus dass die Ex noch einen Unterhaltsanspruch hat!!!) Demnach dann 4 Unterhaltspflichtige, das heißt nach Einstufung in die Gehaltsgruppen nochmal 2 Gehaltsgruppen runtergehen!


    Beispiel:
    Bei 3000 Euro wäre dein Mann laut Düsseldorfer Tabelle in die Gehaltsstufe 5 einzuordnen, bei 4 unterhaltspflichtigen Personen Reduzierung auf Stufe 3.
    Bei drei Kindern hätte euer gemeinsamen Kind einen Anspruch auf 266€, die beiden anderen Kinder da sie über 6 Jahre als sind jeweils 319€
    Und wie gesagt wenn hier Fahrtkosten, Altersvorsorge etc. von den 3000€ noch nicht abgezogen wurden, könnten sich die Zahlungen sogar noch reduzieren!
    Nach den Kindern bis vorrangig du unterhaltsberechtigt bis euer Kind 3 Jahre alt ist und dann kommt erst die Ex, wenn überhaupt!


    Eine Beratung beim Anwalt wär hier wohl sinnvoll!
    Denkt aber daran, dass in Unterhaltssachen vor Gericht Anwaltszwang ist. Es fallen Anwalts- und Gerichtskosten an, der Anwalt kann euch hierzu Auskunft geben.
    Allerdings denke ich dass hier gute Aussichten auf Reduzierung bestehen, dann habt ihr das Geld bald wieder drin... :)