Ich habe eine Frage zur Anrechnung des Wohnwerts bei der Unterhaltsberechnung. Laut der Düsseldorfer Tabelle ist unterhaltspflichtigen Personen die im Eigenheim leben ein Wohnwert wegen ersparter Miete anzurechnen. Ist eine Vermietung oder Veräußerung nicht möglich, kann stattdessen die ersparte Miete angesetzt werden. Wie ist das nun in der Unterhaltsberechnung zu berücksichtigen?
Wird hier die ersparte Miete auch aufs Einkommen drauf gerechnet wie Wohnwert ODER wird hier der Selbstbehalt um die ersparte Miete reduziert?