Hausverkauf verweigert

  • Hallo,


    mein Thema ist folgendes:


    Meine Noch-Ehefrau bewohnt das gemeinsame Haus, ich zahle die Hälfte der verbrauchsunabhängigen Kosten
    und möchte das Haus gerne verkaufen. Meine Frau will wohnen bleiben und will auf Dauer meine finanzielle Beteiligung.
    Eine Einigung ist nicht möglich, mein Anwalt kann mir dazu keinen Rat geben bzw. Handlungsempfehlungen.
    Er meint, die ganze Scheidung kann sich bis zu 5 jahren hinziehen, wenn eine Partei partout nicht will.
    Der Mann hilft mir nicht weiter.
    Darum meine Fragen:


    1. Wie komme ich aus der Sache mit dem Haus heraus?
    50% der Immobilie und der Schulden gehören mir, 8 Jahre sind wir in Abzahlung.
    Selbst wenn ich meiner Frau meine 50% schenke bekommt sie aufgrund ihrer berufl. Situation keine Anschlussfinanzierung,
    die 2017 fällig wird. Sie kommt nur klar, wenn alles unverändert weiter läuft, was sie natürlich so haben will.


    2. Wie werde ich geschieden?
    Ich kann kaum glauben, dass das bis zu 5 Jahren dauern soll!
    Ich würde gerne einen Scheidungsantrag stellen (Trennungsjahr noch nicht rum), aber der Anwalt sagt nein,
    erst wenn das Trennungsjahr vorbei ist.


    Danke schon mal für nützliche Antworten!


    Der alte Mann

  • Hallo Alter Mann,


    nach 3 Jahren Trennung wird i.d.R. auch bei Problemen geschieden.


    Haus und Vermögen ( Zugewinnausgleich) können vom Scheidungsverfahren abgetrennt werden, haben dann mit


    der eigentlichen Scheidung nichts zu tun.


    Du hast einen Fachanwalt für Familienrecht?


    lg
    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Hallo Edy,


    danke für deine Antwort.
    Nein, Fachanwalt für Familienrecht ist er nicht.
    Es war die Empfehlung eines Freundes, der in anderen Angelegenheiten einigen erfolgreich hat regeln können.
    So viel zu guten Empfehlungen. :-(
    Ich überlege zu wechseln.


    Scheidung ist das eine, aber eine wichtige Frage ist natürlich, wie das mit dem Haus glatt zu ziehen ist...


    Liebe Grüße

  • Hallo Alter Mann,


    ihr steht beide im Grundbuch?


    wie hoch ist die Restschuld?


    Und ja, du brauchst einen Fachanwalt für Familienrecht.


    lg
    edy

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  • Hi,


    erste Frage, wie lange seid ihr verheiratet? Wovon lebt die Frau jetzt? Was verdienst Du? Sind Kinder da? Euer Alter? Was ist für das Haus zu zahlen?


    Wenn wir das wissen, dann können wir mal ein wenig rechnen. Was ist sinnvoll, rein wirtschaftlich gesehen. Und der Anwalt hat mit der Scheidungsoption nicht so ganz unrecht. Wenn man will, kann sich die Scheidung nach den drei Jahren in der Tat noch lange hinziehen, wenn man sich um alles streitet.


    So, nun zum Haus. Wie sieht denn die Bank das alles? Ich hatte seinerzeit in ähnlicher Situation durch Verhandlungen mit der Bank Nachfolgendes vereinbart. Ich stellte die Zahlung ein, die Bank leitete die Zwangsversteigerung ein, ich erwarb den Anteil meines Mannes "für nen Appel und ein Ei", und das wars. Auch könnte man grundsätzlich eine Auseinandersetzungsversteigerung beantragen. Auch eine Möglichkeit, wenn man dann ohne Schulden raukommt. Aber, das alles, da muss man rechnen.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo timekeeper,


    danke für die Antwort.
    Zu den gewünschten Infos nur kurz:
    Langjährige Ehe, Kinder groß, aber finanziell noch nicht unabhängig.
    Frau verdient eigenen Lebensunterhalt, hat aber immer mit Zeitverträgen zu tun, ergo Arbeitslosigkeiten in der Vergangenheit und in Zukunft auch wieder zu erwarten.


    Was du über die Einleitung der Zwangsversteigerung schreibst interessiert mich.
    Warst du zu dem Zeitpunkt schon geschieden?
    Und was ist unter einer Auseinandersetzungsversteigerung zu verstehen?


    Dank schon mal für die Infos!

  • Hi


    die Zwangsversteigerung konnte ich nur in Zusammenarbeit mit der Bank einleiten bzw. die Bank hat es getan. Ich hab die Zahlungen eingestellt. Der Bank war klar, dass er allein das Haus nicht würde tragen können. Ich hab dann ganz offiziell in dem Versteigerungstermin das Haus sehr preiswert erworden, die eine Hälfte gehörte mir ja schon. Das ist völlig losgelöst von der Scheidung zu betrachten.


    Die Auseinandersetzungsversteigerung ist eine andere. Haben wir im Erbrecht und Familienrecht. Die wird eben durchgeführt, wenn sie die Eigentümer nicht einigen können.


    Ob die harte Gangrt angesagt ist, kann ich nicht abschätzen. Denn wenn du eventuell ohnehin Unterhalt zahlen müsstest, dann kann es natürlich auch günstiger sein, den bisherigen Status beizubehalten, wenn sie im Gegenzug eben weiter allein für sich sorgt. Das muss halt durchgerechnet werden.


    Wie wärs mit einer fundierten Beratung beim Anwalt?


    Herzlichst


    TK

  • Danke, TK, nützliche Infos!


    Ein Anwaltswechsel erscheint mir unumgänglich.
    Ärgerlich wegen der bisherigen Kosten für praktisch nichts...
    Naja, ich bin da einem Fachanwalt auf der Spur und kümmer mich Anfang der Woche direkt.
    Btw, ich will das Haus gar nicht haben. Nur raus aus allem will ich.
    Und den Scheidungsantrag stellen. Lebe inzwischen ganz offiziell in einer neuen Partnerschaft und kann nicht erkennen, warum ein Antrag erst nach dem Trennungsjahr gestellt werden soll. An der Stelle bin ich scheinbar auch nicht gut beraten.


    Viele Grüße!

  • Hi,


    kein Anwalt wird für dich das Gesetz umschreiben können. Natürlich kann der Antrag auf Ehescheidung auch kurz vor Ablauf des Trennungsjahres gestellt werden, je nach Gericht. Aber, nach einem Jahr (frühester Scheidungstermin) wird nur geschieden, wenn man sich in allem einig ist, das einvernehmlich läuft.


    Und an diesen Gebräuchen ändert auch ein neuer Anwalt gar nichts.


    Herzlichst


    TK