Unterhalt für 20 jährige in unserem Haushalt lebende Tochter

  • Hallo an das Forum,


    folgende Situation.


    Tochter 20 J., Sohn 17 J. wohnen beide in unserem Haushalt (EFH mit Schulden). Meine Frau und ich verfügen über ein Nettoeinkommen von monatlich rd. EUR 5.000,00. Von meinem Nettoeinkommen muss ich noch eine private KV für mich und die Kinder bezahlen.


    Unsere Tochter war bis vor kurzem für 1 Jahr im Ausland und hat dort eine work and travel-Tour gemacht. Derzeit sucht sie einen Studienplatz.


    Bereits als sie im Ausland war hatten wir mit ihr Streit über Unterhalt. Wir haben sie am Anfang finanziell unterstützt. Als sie dann Jobs gefunden hatte, konnte sie sich selbständig unterhalten und ich habe ihr auch nichts mehr überwiesen.


    Gestern gab es nunmehr Streit über die Folgezeit. Unsere Tochter warf uns vor, dass wir sie 1 Jahr "betrogen" haben, denn wir wären in ihrem Auslandsjahr bereits unterhaltspflichtig gewesen. Dies hätten ihr work and travel - Freunde aus Deutschland gesagt.


    Daraus resultierend folgende Fragen:


    1. Waren wir tatsächlich unterhaltspflichtig als sie im Ausland war, Arbeit hatte und sich selbständig versorgen konnte. Hätten wir ihr monatlich etwas überweisen müssen?


    2. Wieviel Unterhalt steht unserer Tochter jetzt zu? Was können wir von unserem Nettoeinkommen abziehen?


    3. Da unsere Tochter bei uns wohnt müssen wir m.E. die Unterhaltssumme nicht 100 % in bar auszahlen, sondern können dies mit "Naturalien" verrechnen. Für den Hauskredit, Nebenkosten (Strom, Wasser, Hausversicherungen, Lebensmittel etc.) geben wir etwa EUR 2.000,00 im Monat aus. Kann ich alles Haushaltsausgaben zusammen rechnen und dann durch 4 Personen teilen, so dass hier EUR 500,00 pro Person anfallen und diese ihr dann vom Unterhalt abziehen?



    Wer kann helfen? Danke.

  • Hallo,


    Wann war sie mit der Schule/Abi fertig?


    Wann beginnt denn das Studium der Tochter?


    Für die Zeit im Ausland hat sich die Tochter ihren Unterhalt durch "work" selbst verdient.


    Die Tochter sollte mal googlen unter:


    Unterhalt bei work&travel


    lg
    edy

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  • Hallo edy


    das Abitur hat sie 2014 bestanden.


    Sie sucht noch einen Studienplatz. Wenn es gut geht beginnt sie im Oktober/November oder im Frühjahr 2016.

  • Hallo,


    Unterhalt steht ihr nur für eine Übergangszeit zwischen ABI und Studium ( ca. 3-4 Monate) zu.


    Ansonsten hat sie ja Zeit zu arbeiten.


    siehe auch:


    http://www.studis-online.de/St…ung/unterhalt.php?seite=2


    lg
    edy

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  • Hallo
    Das ist m.E. nicht korrekt.
    Nach § 1610 (2) BGB sind die Eltern verpflichtet auch die allgemeine Vollbildung (d.h. auch Studium) des Kindes zu finanzieren.

  • Hallo ,


    Natürlich wird Unterhalt bis zur ersten abgeschlossenen Ausbildung gezahlt.


    Aber nur wenn man in Schule/Ausbildung/Studium ist.


    Das ist die Tochter aber z.Zt. nicht.


    also gilt wie bereits geschrieben/Link


    lg
    edy

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  • Hallo,


    Bist du verheiratet oder getrennt/geschieden?


    Dein Einkommen?


    Das der Frau?


    lg
    edy

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  • Hallo ,


    zu 2) 767€ (inklusiv Kindergeld)


    zu 3) verlangen könnt ihr was ihr wollt ( ihr müsst eure Tochter ja nicht bei euch wohnen lassen).


    Aber evtl, will sie sich ja mit Essen selbst versorgen?


    Bei eigener Wohnung würde ihr 670€ pauschal (inklusiv KG) zustehen.


    Zur Zt. steht ihr aber gar nichts zu.


    lg
    edy

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  • Hi,


    da man nicht weiss, wo die Tochter studieren wird, kann man die Frage so nicht beantworten. Der Unterhaltsanspruch lebt mit Studienbeginn wieder auf. Vorher nicht. So, wenn sie auswärts studiert, dann stehen ihr 670 € im Monat zu. Darin ist das Kindergeld enthalten. Wenn sie zu Hause lebt, haben die Eltern das Wahlrecht zwischen Naturalien und gebündeltem Baren. Bitte Unterkunft und Nebenkosten nicht vergessen. Das wird häufig übersehen. Letztlich ist es eine Frage der Einigung. Jedenfalls rutscht sie in der Anspruchsliste ganz nach hinten, das kleinere Kind und die Ehefrau gehen vor. Die notwendigen Hausausgaben können nicht ohne weiteres abgezogen werden. Die hat ja ein Mieter letztlich auch. Ich fände es sinnvoll, zunächst einmal zu schauen, ob sie weiterhin zu Hause wohnen kann. Hat sie denn schon eine Zusage für einen Studienplatz in der Nähe? Muss sie Fahrtkosten zahlen? Oder sind die in den Semestergebühren drinnen? All das muss doch in die Überlegung mit eingehen.


    LG


    TK