Wieviel Unterhalt muss gezahlt werden? Sind die Hauszinsen abzugsfähig?

  • Ehepaar und Eltern von 2 Kindern kaufen zusammen ein Haus. Vater verdient Geld und Mutter betreut die Kinder. 4 Monate nach Einzug trennt sich das Ehepaar. Mutter zieht mit den beiden Kindern zum Freund.
    Scheidung folgt, Nachehelicher Vertrag, Mann behält das Haus, kommt für die Schulden alleine auf und verpflichtet sich Kindesunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle zu zahlen.
    Mutter heiratet neu, Kinder leben bei Ihr.
    Auch der Vater heiratet wieder und bekommt noch ein Kind mit der neuen Frau, die nicht arbeitet. Wohnt mit der neuen Familie in dem Haus.
    Wieviel Unterhalt muss er nun bezahlen, sind die Hauszinsen abzugsfähig?
    Kommt hier eine Mangelfallberechnung in Frage?


    2250,- Nettolohn
    450,- Zinsen für das Haus
    300,- Tilgung


    Arbeitsweg 50km einfache Strecke.
    Kinder aus 1. Ehe sind 14 und 17 Jahre alt.
    Kind aus 2. Ehe ist 3 Jahre alt.

  • Hallo berric,


    wenn die Zinsen anerkannt werden, könnte man dir aber auch einen Wohnvorteil anrechnen.


    Wer hat den Unterhalt berechnet?


    lg
    edy

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    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • ich denke das sind ausgaben die berücksichtigt werden müssen, den es werden alle einnahmen und ausgaben geprüft, so auch die Zinsen für das Haus. Es könnte aber gefordert werden das aus zu verkaufen, um allen pflichten nachzukommen, das könnte ich mir Vorstellen, auch wäre gutzu wissen wem das haus gehört beiden zusammen?

  • Hallo berric,
    etwas verwirrend aber nicht unlösbar ;-)! Da direkt nach der ehelichen Trennung der Wohnraum mit neuem Lebenspartner geteilt wurde, fällt der Trennungsunterhalt komplett weg. In der momentanen Situation ist der KV verpflichtet, je nach Einkommen, den Mindestunterhalt an seine Kinder zu bezahlen. Sollte jedoch die Ex-Frau und der neue Ehemann ebenfalls ein Einkommen haben, gilt dies als Familie und ist im Regelfall nicht mehr Unterhaltsberechtigt. Bestimmt gibt es auch hier eine Ausnahmeregelung welche beim Jugendamt angefragt werden kann.
    Da beide Ehepartner wieder in einer Ehe mit Kindern leben sind diese Familien, jede für sich, selbst verantwortlich! Auf jeden Fall würde ich nochmal genau bei dem Amt persönlich nachfragen oder sogar bei einem Fachanwalt.


    Einen schönen Abend, tina15

  • Hi,


    entschuldigung, aber was ist denn das für eine Antwort?


    Auf den Trennungsunterhalt kommt es nicht an, weil die Zeit lange vorbei ist. Und selbst wenn man noch in der Trennungszeit wäre, würde der Anspruch nicht wegfallen, nur weil man mit einem neuen Partner zusammen lebt.


    Die Kinder sind immer unterhaltsberechtigt, ausnahmslos immer, auch wenn mit einem anderen Partner in einer familiären Beziehung zusammen gelebt wird. Es muss immer derjenige zahlen, bei dem die Kinder nicht leben. Vater ist also für die zwei Kinder aus 1. Ehe finanziell verantwortlich. Die Berechnung sieht ganz grob so aus:


    Einkommen bereinigen, etwa um Fahrtkosten, zusätzliche Altersversorgung. Dann anhand der Düsseldorfer Tabelle den Unterhalt für die Kinder ermitteln. Achtung, da drei Kinder, eventuell in der Tabelle eine Stufe runter gehen. Die Tabelle geht von zwei Kindern aus. Jed nach dem, wo das Einkommen in der Gehaltsstufe liegt. So, dann hat man den Kindersunterhalt. Die Ehefrau kann unterhaltstechnisch nur herangezogen werden, um die Einkommensstufe zu ermitteln. Rein rechnerisch ist sie nachrangig.


    @ tina: wir freuen uns über jeden, der hier dazukommt (ist ja ein ganz kleines Forum) und hilft. Aber jemanden in die absolut falsche Richtung zu stubbsen, das ist schlicht und ergreifend unverantwortlich.


    Herzlichst


    TK

  • Ich danke Euch allen schon mal für Eure Antworten, doch meine Frage wurde leider nicht beantwortet. Ich wollte nur wissen ob die Zinsen für das Haus das in der ersten Ehe gekauft wurde, abzugsfähig sind ? Denn wenn das so ist, müsste eine Mangelfallberechnung gelten.

  • Hallo berric,


    die Antwort ist wohl, dem Vater wird ein Wohnvorteil angerechnet ( m2 x ortsüblicher Mietpreis).


    Das erhöht sein Einkommen.


    Von diesem "Einkommen" kann er dann die Zinsen abziehen.


    Es könnte also billiger oder auch teurer für ihn werden.


    lg
    edy

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