Ex-Mann heiratet und bekommt Familienzuwachs

  • Hallo,


    Ich bin neu dabei und hoffe, es kann mir jemand weiter helfen.


    Ich bin seit 2013 geschieden und habe aus der Ehe 2 Kinder (6 und 8 Jahre alt), für die ich auch von meinem Ex-Mann Unterhalt bekomme.
    Ich gehe halbtags arbeiten und bekomme noch Ehegattenunterhalt von m.einem Ex-Mann. Dieser wollte mich aber darauf verklagen ganztags arbeiten zu gehen.
    Vom Gericht wurde das so geregelt, dass ich, bis die Kinder auf eine weiterführende Schule gehen, nur halbtags arbeiten gehen muss. Nun heiratet mein Ex-Mann und es sind Zwillinge unterwegs.
    Der Kindesunterhalt wird sicherlich jetzt durch 4 Kinder geteilt? Und wie ist es mit dem gesetzlichen Mindestunterhalt? Wie sieht es mit meinem Unterhalt aus?


    Ich habe doch Angst für der finanziellen Zukunft.


    Vielen Dank vorab für alle Informationen

  • Hi,


    die Frage ist, ob die Situation ausreicht, um eine Abänderung des Titels zu beantragen. Ich meine, dass ja, um das mal vorweg zu nehmen. Ist natürlich abhängig vom Verdienst des Ex. Auch die Änderung des Kindesunterhalts ist natürlich von den Gegebenheiten abhängig. Erst einmal in das Urteil, den alten Vergleich, was auch immer, schauen.


    Herzlichst


    TK

  • Vielen Dank für die Antwort.


    mein Ex-Mann ist Kommissar und lebt seit ca 1 Jahr mit der Verlobten in einem gemeinsammen Haus. Er wird jetzt mit quasi 2 halben Kindern auf der Steuerkarte um die 3,000,- netto verdienen.


    Meiner Meinung nach hätte ich schon mehr Unterhalt bekommen müssen, da es eine Bedarfsgemeinschaft ist. Da ich aber die Kraft nicht mehr habe um jeden Cent zu kämpfen, habe ich ihn zwar mehrmals darauf hin gewiesen, bin aber nicht weiter vor gegangen.

  • Hi,


    "Bedarfsgemeinschaft", das ist ein Begriff, der nur im Sozialrecht, z.B. SGB II eine Rolle spielt. Bei euch überhaupt nicht. Er zahlt für die Kinder, nicht unter dem Mindestunterhalt, damit ist dieser Drops gelutscht. Hier ist die einzige Frage, wie der Vergleich ausformuliert ist. Und das weisst nur du.


    Herzlichst


    TK