Liebe Forumsmitglieder,
meine Ex-Frau und ich sind in der glücklichen Situation jeweils ein relevantes Netto-Einkommen von oberhalb 5.000 Euro zu haben. Wie wird dann der Unterhalt für ein volljähriges Kind berechnet? Gleiche Logik wie unterhalb dieser Grenze (also im Verhältnis zueinander) oder gilt oberhalb von 5.000 Euro pauschal "halbe-halbe"?
Vielen Dank für alle Hinweise.
Beste Grüße
1996