Vater drückt sich mit allen mitteln. Jugendamt arbeitet schluderich

  • Guten Tag liebes Forum,
    Ich stelle mich/uns kurz mal grob vor, bevor ich zu unserer verzwickten Lage komme. Ich bin Alleinerziehende Mutti von zwei Kindern mit unterschiedlichen Vätern. Ich gehe derzeit wieder in Vollzeit arbeiten, trotzdem reicht mein Verdienst nicht und wir bekommen eine Aufstockung vom Jobcenter/Hart 4. Der Vater meiner Tochter zahlt anstandslos Unterhalt für die kleine. Der Vater meines Sohnes nicht, hat er noch nie (die ganzen 15 Jahre nicht). Für ihn läuft demnach eine Beistandschaft beim Jugendamt wo ich eigentlich davon ausgegangen bin das die Vernünftig für uns arbeiten.


    Nun ist es aber so, das sich seit ca 3 Jahren dinge ereignen, Aussagen getroffen werden die mich stark zweifeln lassen. Mal abgesehen davon das sich das ganze ja nun schon wirklich sehr lange hinzieht. Zwischenzeitlich kam mal die Info das der Herr nicht auffindbar sei und man beim Einwohnermeldeamt beantragt habe Nachricht zu bekommen sobald er sich irgendwo Wohnhaft meldet. Das war irgendwann natürlich der Fall, aber trotzdem verlief wieder alles im Sande.. Soweit so gut, die Mühlen mahlen langsam :/


    Vor etwa drei Jahren bekam ich dann die Mitteilung von einer Sachbearbeiterin die mir bis dato nicht bekannt war ich möge doch bitte einmal Vorsprechen was ich natürlich unverzüglich tat. Mir wurde eröffnet das bei der Durchsicht der Akte aufgefallen sein das ein Titel/eine Urkunde fehle. Ob ich diese hätte. Das verneinte ich woraufhin die SB auch meinte das dies auch unlogisch wäre und dieser Titel eigentlich bei denen in der Akte sein müsste da sie die Beistandschaft haben. Die SB hatte mittlerweile nach eigenen Angaben einigen Aufwand betrieben ( über Einwohnermeldeamt, Krankenkasse und Arbeitgeber des Kindsvaters ) um an die Daten über Einkünfte des KV's zu kommen und herausgefunden das er mehr als genug Verdient um Unterhalt zu zahlen. Allerdings müsste jetzt dieser Titel neu beschafft werden damit man eine Pfändung in die Wege leiten könne.
    Allein der "Spaß" zu Neuausstellung des Titels hat gut und gerne 2 Jahre in Anspruch genommen!!! Ich habe eidesstattlich versichert das sich der Titel nicht in meinem Besitz befindet (vor kurzem wurde mir Mitgeteilt das nicht ich, sondern das JA das hätte machen müssen da die den Titel ja verbummelt haben) aber egal.
    Mittlerweile habe ich die SB gewechselt, da gab es zwischenzeitlich auch so einiges an hin und her. Die neue SB hat dann nun die Pfändung rausgeschickt. Erstmal für den Zeitraum 2013 - 2015 (da kommen wir auf ca 10000 €). Sie meinte ausserdem das es sein könnte das wir keinen Anspruch auf Unterhalt für die Vergangen Jahre haben, Sie müsste die Akte erst einmal ganz genau durcharbeiten, aber es könnte versäumt worden sein den Vater offiziell darauf hinzuweisen das er Unterhalt zahlen muss. Und dann hätten wir rechtlich keinen Anspruch?!?!?! =O
    Aber wir sollten jetzt erst einmal abwarten wie das mit der ersten Pfändung jetzt verläuft.
    - Okay, wieder eine Horror-nachricht und wieder abwarten. Darin haben wir ja schon Übung. -
    Und jetzt kam Post: Ich möchte mich doch bitte bei meiner SB melden, ein Telefonat würde aber reichen.
    In diesem Telefonat werden mir folgende Dinge eröffnet:
    1.) Es ist ein Zahlungseingang zu verzeichnen von um die 4000 € .... ABER ob wir davon etwas kriegen muss sie erstmal noch ermitteln denn ich habe ja schließlich Leistungen vom Jobcenter/Hartz 4 und damals auch den Unterhaltsvorschuss bekommen.
    2.) Der Kindsvater hat sich telefonisch gemeldet und kundgetan das er nun Arbeitslos sei.
    Die SB hat ihn natürlich gebeten die erforderlichen Unterlagen einzureichen. Aber wir bezweifeln das er das dieses Mal tut, bisher hat er ja auch nicht wirklich mitgewirkt. Also will sie jetzt versuchen rauszufinden welches Arbeitsamt für ihn zuständig ist und sich direkt dorthin wenden.
    Der ehemalige Arbeitgeber des KV's soll geäussert haben, dass wenn sich das JA früher gemeldet hätte auch mehr gemacht werden hätte können. Was mich darauf schließen lässt das der KV evtl selbst gekündigt hat um sich weiterhin um die Zahlungen zu drücken..


    Ich hoffe ich habe die Sachlage nicht zu kompliziert oder wirr geschildert um von Euch Ratschläge zu bekommen.
    Die für mich momentan drängendsten Fragen sind:
    1.) Hat der laufende Unterhalt nicht Vorrang? Das wurde mir nämlich einmal von einer vorherigen SB gesagt. Und müssten demnach dann die Forderungen von Jobcenter und Unterhaltsvorschusskasse (wenn sie denn dann noch nicht verjährt sein sollten bzg Jobcenter) nicht hinten anstehen??? ?(
    2.) Sollte der KV tatsächlich selbst gekündigt haben (um sich zu drücken) , kommt er dann ernsthaft damit durch??? Bei anderen Fällen ist das JA doch wie ein Jagdhund dahinter her wenn mal nicht pünktlich oder nicht der volle Unterhalt gezahlt wird. Das ist doch nicht rechtens, oder? :/
    3.) Was mache ich wenn sich nun irgendwann rausstellt das wir auf den Unterhalt der letzten Jahre keinen Anspruch haben weil das JA ihn tatsächlich nicht offiziell aufgefordert hat zu zahlen??? Und geht das überhaupt? Müsste ihm nicht das nicht spätestens seit dem Moment bekannt sein ab dem ich Unterhaltsvorschuss für meinen Sohn bekommen habe? Muss oder kann ich die Unterhaltsansprüche dann gegenüber dem Jugendamt geltend machen weil die einen Fehler gemacht haben??


    Vielleicht könnt ihr ein bisschen Licht in mein momentan ziemlich verwirrtes und angesäuertes dunkel bringen.
    Liebe Grüße,
    Sabrina

  • Hi,


    mit der Problematik ab zum Anwalt. Ich könnte das zwar hier auseinander tröseln, aber da muss man genaue Aktenkenntnis haben. Deshalb nur ein paar ganz allgemeine Ausführungen:


    Titel beim Jugendamt erstellt setzt voraus, dass der Vater einverstanden war. Wenn nicht, müsste ein Gerichtstitel da sein, also ein Gerichtsverfahren stattgefunden haben. Und einen abhanden gekommenen Titel bekommt man beim Gericht jederzeit wieder. Insoweit ist der Status also völlig ungeklärt. Da muss der Anwalt ran, eventuell auch überprüfen lassen, ob hier das JA fehlerhaft gehandelt hat, eventuell eine Haftung wegen Amtspflichtverletzung in Betracht kommt.


    Warum der Vater den Job verloren hat, das wissen wir nicht. Wohl kaum wegen der paar Kröten, die ein schlecht Verdienender als Unterhalt zu zahlen hat. Ob man das heraus findet, das wage ich zu bezweifeln.


    Der laufende Unterhalt geht natürlich immer vor, ganz klar. Aber bei einer Zahlung von 4000 € sind ja auch Schulden aus der Vergangenheit getilgt worden. Und in der Vergangenheit hat der Steuerzahler ja für das Kind gezahlt. Dass diese Schulden zu begleichen sind, das ist ja auch klar.


    Ich wiederhole mich, geh sofort zum Anwalt. Das kann man über ein Forum nicht klären.


    Viel Erfolg!


    TK

  • Danke für die schnelle Antwort.
    Der Titel wurde mittlerweile neu ausgestellt, wie gesagt hat das 2 (evtl versäumte) Jahre in Anspruch genommen. Deswegen konnte diese erste Pfändung ja nun auch endlich stattfinden. Das Beträge aus der Vergangenheit, die vom "Steuerzahler" (also auch mir) geleistet wurden, auch abgeglichen werden müssen ist mir klar. Mich wundert halt nur warum wir anscheint immer noch keinen Unterhalt bekommen.
    Der weg zum Anwalt ist schon in arbeit auch wenn ich mich vor den Kosten scheue.
    Der erste Weg war jetzt dieses Forum weil ich wirklich nicht mehr weiss wo mir der Kopf steht... Empfinde ich diese Fragen/Fakten nur als ungerecht weil wir selbst betroffen sind oder liegen hier wirklich grobe Ungereimtheiten auf dem Tisch und ich bei meinen Arbeitszeiten nicht von heute auf morgen einen Termin bekomme der mir Klarheiten bringt, damit ich mich wieder mehr auf andere Dinge konzentrieren kann.

  • Hallo bina,


    Der weg zum Anwalt ist schon in arbeit auch wenn ich mich vor den Kosten scheue.


    besprich vorher mit dem Anwalt/Rechtspfleger (unbedingt vorher) ob dir VKH (Verfahrenskostenhilfe) zusteht.


    lg
    edy

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    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Danke für den Tipp. Bespreche ich das dann beim ersten Termin wo ich ihm die Sachlage erkläre ? Nehme ich da gleich Unterlagen wie Verdienstbescheinigung und den Bescheid vom Jobcenter weil ich von denen ja noch eine Aufstockung kriege ?


    LG,
    Sabrina

  • Hallo Sabrina,


    Am besten du gehst zuerst zum Amtsgericht und füllst das Formular für die VKH aus.


    Lass von einem Rechtspfleger abschätzen wie hoch deine Chancen auf VKH sind.


    Oder verabrede mit dem RA,dass er dich erst nach erfolgter VKH-Prüfung vertreten soll.


    lg
    edy

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