Bitte um Aufklärung:Bedarf der 2.Frau,darf der auf Kindesunterhalt angerechnet werden?

  • Schönen guten Tag.
    Mein Vater stellte plötzlich die Unterhaltszahlungen für mich(20 jahre )ein obwohl ich ab September 2015 eine schulische Ausbildung ohne Vergütung begonnen habe.
    Bis dahin war ich seit Februar 2015 arbeitslos gemeldet bekam aber weiterhin Unterhalt vom Vater,obwohl der zu diesem Zeitpunkt schon zum2.Mal verheiratet war.
    Ich habe noch einen Bruder der studiert dem er angeblich 467.-Unterhalt gibt.
    Ich weiss nicht ob die Angaben stimmen.
    Unterhalt stellte er dann am September 2015 ein.Antrag auf Bafög und Bafövorausleistung wurde mir wegen des hohen Verdienstes des Vaters abgelehnt,so dass nun das Jobcenter den Unterhalt den er bisher zahlte:353.-,für mich zahlt.
    Nun wollten wir über den Anwalt Sonderbedarf(den er bisher erst auf Androhung über Gericht:Zahnspange,zahlte.,Unterhalt fordern.
    Nun begründet sein Anwalt es unter anderem damit dass er eben nicht zahlt:der ungedeckte Bedarf der Ehefrau(sie verdient selber 1105.-,netto)muss mit angerechnet werden bzw.ihm von Vorteil sein sagen wir es so.
    Also ihm wird der ungedeckte Bedarf der 2.Frau nach Scheidung von meiner Mutter angerechnet und somit könne er nicht mehr zahlen.


    Somit kann er auch keinen Sonderbedarf zahlen.
    Monatliches Einkommen des Vaters 3400.-netto
    Einkommen neue Frau nettO.1105.-


    neue Frau hat dann einen ungedeckten Bedarf von 430,03 Euro



    Mir kommt da nur noch alles hoch.
    Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen.
    ich wohne übrigens bei der Mutter die Hartz 4 bezieht.
    Vielen Dank für alle ernstgemeinten Antworten

  • Hi,


    das Gezuchte bei Euch geht ja schon relativ lange. Wenn ich mir so die alten Beiträge anschaue.


    Zunächst einmal was Grundsätzliches. Du bist nicht mehr priviligiert. Das bedeutet, dass du nach der Ehefrau zu berücksichtigen bist, wenn überhaupt. Das ist im BGB so festgelegt.


    Ob du nach dem etwas zweifelhaften Werdegang noch unterhaltsberechtigt bist, das kann ich hier nicht abschätzen. Angesichts deiner Jugend könnte es sein, muss aber nicht. Ich bin deshalb so vorsichtig, weil das Job-Center in so Fällen eigentlich immer, wenn ein Unterhaltsanspruch besteht, mit den Zahlungen Schwierigkeiten macht. Es könnte sein, dass der Unterhaltsanspruch auch deshalb verwirkt ist, weil du ja einige Zeit ohne Berechtigung zu haben, Unterhalt von ihm erhalten hast.


    Aber, die komplette Berechnung des Anwalt kennen wir nicht, wie sein Einkommen zu bereingen ist, auch nicht. Folglich kann man auch keine Auskunft geben.


    Herzlichst


    TK

  • Guten Abend!


    Ich verstehe nicht, was da als Bedarf der 2. Ehefrau augerufen wird. Sie verdient selber 1.105€. Ich familienrechtlicher Bedarf beträgt aber lediglich 1.040€. Sie deckt ihren Bedarf also selber. Der Vater wird sich da nichts mehr bereinigend anrechnen können.


    Was es da mit den zu Unrecht bezogenen Unterhaltszahlungen auf sich hat, kann ich nicht sagen. Ich lese die alten Beiträge nicht. Mit 20 hat ein Kind aber den Anspruch noch nicht verwirkt, weil es noch nicht so zielstrebig war. Verfehlungen zu Zeiten der Minderjährigkeit zählen eh nicht.


    Wie oben geschrieben steht, zahlt der Vater ja auch für ein anderes studierendes Kind.


    LG chico