Unterhalt/Kindergeld benötigt - komplizierte Elternsituation

  • Hallo zusammen,
    ich bin zur zeit etwas ratlos was die Unterhaltsproblematik meiner Freundin angeht. Sie ist 18, geht noch zur (Privat-) Schule ( 6 Tage die Woche) und macht nächstes Jahr ihr Abitur. Ihre Eltern haben als sie noch nicht volljährig war für sie Verträge abgeschlossen mit dem Versprechen diese zu bezahlen ( Handy, Fahrschule...). Meine Freundin, die aus psychischen Gründen ( ein Gutachten dafür wäre kein Problem) nicht bei ihren Eltern wohnt ist nun in meine (1 Zimmer) Studentenwohnung gezogen, gemeldet ist sie dort(noch) allerdings nicht. Ich erhalte keine Miete von ihren Eltern und muss weitgehend für ihren Unterhalt aufkommen was ich mir eigentlich nicht leisten kann. Von ihren Eltern bekommt sie ca. 150€ monatlich in unregelmäßigen Abständen als Taschengeld ausgezahlt, Kindergeld erhalten sie, wollen sie aber nicht an sie auszahlen. Zusätzlich gibt sie noch 2x die Woche Nachhilfe, was aber auch nicht ausreicht um ihre Schulden zu bezahlen.
    Die Elternsituation: Mutter Geringverdiener, Vater hat einen Betrieb in der Schweiz und ist hochverschuldet (Mutter hilft dort unbezahlt mit). Insgesamt also ein Geld-Defizit. Welche Anspräche kann meine Freundin geltend machen und wie kann sie am wahrscheinlichsten/einfachsten an etwas mehr Geld kommen(das Kindergeld alleine würde schon ausreichen, das benutzen die Eltern allerdings zum zahlen von eigenen Rechnungen).


    Vielen Dank für Ratschläge und Hilfe, ich hoffe das passt hier hin.


    LG


    Chuck

  • Hallo,


    Auf welchen Namen laufen die Verträge ? wer hat dafür unterschrieben?


    Die Eltern können natürlich ihrer Unterhaltspflicht nachkommen, wenn sie weiterhin das "Wohnen zu Hause" anbieten.


    Außerdem müssen sie leistungsfähig sein.


    lg
    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Hi,


    grundsätzlich kann man, wenn man auswärts lebt, einen Abzweigungsantrag für das Kindergeld stellen, wenn die Eltern nicht im Minimum Unterhalt in Höhe des Kindergeldes leisten. Hier haben wir das Problem, dass die Eltern wahrscheinlich Unterhalt in Höhe des Kindergeldes leisten, weil sie die Privatschule finanzieren.


    Herzlichst


    TK

  • Vielen Dank für die Antworten bisher!
    Es ist so dass die Eltern für die Schule (durch Ausnutzen eines früheren Arbeitslosengeldbezuges)keine Gebühren bezahlen und das restliche Geld nur unregelmäßig auszahlen. Wie gesagt kann meine Freundin das Angebot aufgrund familiärer Konfliktsituationen nicht in Anspruch nehmen (das würde im besten Fall in einer Psychiatrie/betreutem Wohnen enden - da ist sie bei mir besser aufgehoben). Das heisst sie könnte die Differenz von den 120-150€ zu den 188 Euro die vorgeschrieben sind verlangen, müsste aber dafür offiziell umziehen und hätte keinen Anspruch auf weitere Unterhaltszahlungen, das ist ja nicht sehr aussichtsreich.

  • Hi,


    das ist mit Verlaub doch alles Quatsch. Niemand, von dem nicht eine Gefahr ausgeht, wird zwangsweise in Psychatrie oder betreutem Wohnen gegen seinen Willen untergebracht. Also, sie stellt entweder den Abzweigungsantrag, oder sie muss sehen, wie sie sonst zurecht kommt.


    Herzlichst


    TK

  • Hi,


    der Fagesteller muss sich selbst erst einmal positionieren. Was will ich, was kann ich, was muss ich streichen. So dann damit in eine Beratung gehen, um festzustellen, was möglich ist. Und erst dann kommt die Planung. Wobei man den Exenunterhalt getrost streichen kann. Sind genug andere echte Baustellen da.


    Herzlichst


    TK