Unterhalt während einer Ausbildung mit eigenem Haushalt

  • Guten Abend,


    ich würde gerne in Erfahrung bringen, ob es mir zusteht von meinen Eltern Unterhalt zu verlangen.


    Meine Situation ist wie folgt: Ich bin 22 Jahre und absolviere momentan eine Ausbildung zum Elektroniker. Ich verdiene ca. 750€ Netto und habe einen eigenen Haushalt sowie ein eigenes Auto, auf das ich angewiesen bin, da meine Schule in Lübeck ist und ich in der Nähe von Hamburg wohne. Eine Bus oder Bahnverbindung ist nicht vorhanden. Ich zahle für meine Wohnung ca. 450€ warm und für den Lebensunterhalt nochmal um die 250€. Für das Auto kommen dann im Monat nochmal um die 350€ oben drauf.


    Bisher haben meine Eltern freiwillig Unterhalt gezahlt, weswegen ich gut klar gekommen bin. Gestern meinte mein Vater (verdient ca. 5000€ Netto ) dann aber dass er mir ja gar nichts zahlen müsse und ich mit 750€ Ausbildungsvergütung rein rechtlich gesehen im eigenen Haushalt auskommen muss. Aber wie soll man bitte mit 750€ Netto und einem eigenen Haushalt, sowie einem eigenen Auto auf das man angewiesen ist klar kommen?! Es geht schlichtweg einfach nicht und ein Ausbildungsabbruch oder ein "wieder nach Hause ziehen" kommt auch nicht in Frage.


    Vielen Dank schonmal im vorraus.


    PS.: Meine Eltern sind getrennt und leben in unterschiedlichen Haushälten.

  • Guten Abend!


    Als Azubi mit eigener Wohnung, hast Du einen pauschalen Unterhaltsanspruch in Höhe von 670€. Das kannst Du den unterhaltsrechtlichen Leitlinien des zuständigen OLG entnehmen. Auf diesen Anspruch wird Deine Azubivergütung und das Kindergeld, welches Deine Eltern an Dich auskehren müssen, angerechnet.


    Das war´s eigentlich. Damit hast Du ggü. Deinen Eltern keinen Unterhaltsanspruch mehr, da Du Deinen Bedarf selber deckst.


    Sind Schule und Ausbildungsstätte in HL, solltest Du überleben von HH nach HL zu ziehen.


    LG chico

  • Ausbildungsstätte ist in Trittau und die Schule ist in Lübeck, es würde also keinen Sinn machen nach Lübeck zu ziehen da ich so 4 Tage in der Woche von Lübeck nach Trittau fahren müsste und auch hier auf ein Auto angewiesen wäre.


    Dieser Unterhaltsanspruch müsste doppelt so hoch sein um den Bedarf zu decken. :D Dann hat ja ein Student der 20h in der Woche Vorlesungen hat und einen 400€ Nebenjob vollen Anspruch auf die 670€ - finde ich ein wenig unfair! Aber danke für die Antwort, als kleiner Fisch im System kann man gegen die Rechtslage nunmal nichts ausrichten.