meine tochter wird ende november 18

  • hallo liebe gemeinde,


    meine tochter wird am 25.nov 18 jahre alt..... man, wie die zeit vergeht.....



    sie lebt seit ca. 1 1/2 jahren in einem internat. abschluss ist voraussichtlich juni 2016.
    die kosten fürs internat übernimmt zum grossen teil das bundesland, da es für kinder die auf einer insel leben förder-
    gelder gestellt werden. am wochenende ist meine tochter vorwiegend bei der mutter.
    unser kostenanteil für das internat sind pro monat ca. 300 euro.....
    der anteil meines kindesunterhalt wurde über die jahre von der DD tabelle
    berechnet.


    zu mir:
    aus gesundheitlichen gründen seit 2011 volle erwerbsminderung.
    mein nicht zu versteuerndes einkommen (einkommen aus der
    rentenkasse und privaten bu-versicherung) beträgt monatlich ca. 1800 euro.


    meine kosten....
    miete/strom ca. 600 euro
    unterhalt für meinen sohn ca. 250 euro
    unterhalt für meine tochter ca. 350 euro
    zahnzusatzversicherung ca. 30 euro
    sollte ich noch was berücksichtigen können, bitte ich
    um vorschläge. ich hab aber nicht viel und ich glaub
    das o.g. ist alles. vielleicht zählt noch die haftpflichtversicherung.
    altervorsorge etc. kann ich mir nicht leisten.


    die mutter:
    betreibt auf selbständiger basis meinen ehemaligen betrieb.
    geschätze einnahmen jährlich ca. 150.000 euro.
    netto bleibt zwischen 40.000 - 70.000 euro jährlich.
    ist abhängig von den investitonen und geschick des steuerberaters.


    meine frage is nun.
    wie wird der unterhalt für meine tochter ab dem 18. lebensjahr berechnet.
    wie wird der unterhalt für den monat november berechnet, da sie am
    25.11.2015 volljährig wird.
    sollte ich ab volljährigkeit den unterhalt auf das konto
    meiner tochter überweisen.


    ich hoffe, ich war einigermassen ausführlich.
    für antworten bin ich äusserst dankbar und sage jetzt
    schon vielen herzlichen dank....


    ich wünsch noch einen angenehmen abend


    timmytommy

  • Hallo timmytommy,


    gibt es einen Titel/Jugendamtsurkunde über das 18.Lebensjahr der Tochter hinaus?


    lg
    edy

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    z.B. "Hallo"
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  • hallo edy,


    erstmal danke für deine antwort..


    ich bin mir nicht ganz sicher, ob ich überhaupt einen titel vom jugendamt habe.....
    es gab mal ne zeit, wo ich nicht voll leistungsfähig war und das jugendamt
    den rest aufstockte......
    hab meine unterlagen durchsucht und diesbezüglich (titel v jugendamt)
    nichts gefunden......


    liebe grüsse


    timmytommy :)

  • ach ja, vielleicht gut zu wissen.....
    die kindsmutter und ich, haben über weiten strecken
    die unterhaltszahlung unter uns geregelt....
    massgebend war die dd tabelle.....

  • Hallo timmytommy,


    Sollte kein Titel/Jugendamtsurkunde bestehen muss die Tochter ihre "Bedürftigkeit" nachweisen.


    Nachweise über:


    Ihr Einkommen (der Tochter)


    Nachweis über in Schule/Ausbildung


    Einkommen der Mutter


    Einkommen des Vaters


    Wo wird die Tochter wohnen? eigene Wohnung? wohnen bei der Mutter?


    lg
    edy

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  • hi edy.....


    einkommen meiner tochter..... ab und an steht sie hinter einer theke und schenkt aus und
    vereinzelt hilft sie im betrieb ihrer mutter mit.... meines wissens bekommt sie 10 euro
    die std... denk mal, beides zusammen dürfte so um die 100 euro im monant ergeben.
    ich persönlich möchte aber nicht, dass während dem abi jahr ihr einkommen bei der
    berechnung des unterhalts berücksichtigt wird.


    nachweis über schule....... sie ist jetzt im abi jahr....
    da wir ständig in kontakt sind und ich weiss, wie ihre schulischen leistung sind, brauche
    ich da keinen nachweis....


    einkommen der mutter..... da bräuchte ich die jahresbilanz vom steuerberater


    mein einkommen..... recht einfach.... leistung durch die dt. rentenkasse und meiner priv. bu


    wo meine tochter wohnen wird..... bis voraussichtlich ende juni 2016 im internat. am wochenende bei der mutter. nach dem abi will sie in hamburg studieren. dort wird sie die eigentums-
    wohnung von der mutter beziehen.


    für mich ist es wichtig, wie ich nun vorgehen soll, denn meine ex erwartet einen nachweis
    meiner einkommensverhältnisse. was ich auch nachvollziehen kann.
    heisst dies nun, dass wir gegenseitig die hosen runterlassen müssen. für mich kein problem. weiss nur nicht, ob meine ex gewillt ist, die geschäftszahlen offen zu legen.
    wenn ja, wie sieht das berechnungsschema aus.....


    he edy.... nochmal herzlichen dank für deinen einsatz..... :))))

  • hm... bezgl meinem einkommen.....
    hatte letztes jahr einen 400 euro job angenommen....
    war eher ein versuch. aus gesundheitlichen gründen musste
    ich diesen ende juli wieder aufgeben......

  • Hallo timmytommy,


    Bei eigener Wohnung ( wohnt nicht direkt bei einem Elternteil) hat sie einen pauschalen Bedarf von 670€ (inkl.Kindergeld).


    Zu zahlen ist dieser Betrag im Verhältnis der Einkommen der Eltern.


    Z.B.


    Vater bereinigtes Einkommen 1500€


    Mutter bereinigtes Einkommen 3000€


    müsste Vater 1/3 + Mutter 2/3 zahlen.


    lg
    edy

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  • hallo edy... oder schon fast gute nacht.....


    also bis zum juni 2016 ist sie schon noch bei
    der mutter gemeldet.... verbringt jedoch die
    meiste zeit aufm internat, ausser die ferien
    und die wochenenden. in den ferien ist sie ab
    undan bei mir (nord/südgefälle.. wohne ca.
    1000 km entfernt von ihr entfernt)... is leider so....


    internat deshalb:
    die insel bietet keine 12. klasse gym. dafür müsste
    sie jeden tag aufs festland fahren. tägliche fahrzeit
    insgesamt ca. 3 std. hin uns zurück....
    deshalb unterstützt das land niedersachsen das
    internat auf dem festland.


    wie ist dann die berechnung, wenn sie noch bei
    der mutter gemeldet ist, aber ca. zwei drittel
    der zeit im internat verbringt......